Erfolgskonzept EFA® jetzt auch im Facharztvertrag Urologie

AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK fördern ab 2020 auch im Bereich Urologie die besondere Tätigkeit der Entlastungsassistentin in der Facharztpraxis (EFA®). Die Urologie-EFA® unterstützt den Arzt durch Übernahme delegationsfähiger Aufgaben und trägt wesentlich zu einer weiter verbesserten Patientenversorgung bei.Ihre Tätigkeit wird mit einem Zuschlag von fünf Euro pro Quartal bei Patienten honoriert, die aufgrund ihrer Erkrankung eine besondere urologische Betreuung und Beratung bedürfen. Im gemeinsamen Facharztprogramm der beiden Krankenkassen sind bereits 573 EFAs in den Fachgebieten Gastroenterologie, Kardiologie, Neurologie, Orthopädie und Rheumatologie aktiv.VoraussetzungenDie Anerkennung der EFA® für den Fachbereich Urologie ist ebenso wie in den anderen Fachbereichen an die Erfüllung eines 80-stündigen Curriculums gebunden, das von der Landesärztekammer Baden-Württemberg zertifiziert ist. Für MFA, die bereits über eine Zusatzausbildung als Medizinische Fachangestellte und Arzthelfer/innen „Onkologie“ verfügen, wird diese Qualifikation für die EFA®-Ausbildung angerechnet.Auch für die Entwicklung des neuen Moduls ist das Institut für fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI Verbünde (IFFM) verantwortlich. Das Fortbildungskonzept wurde in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. („BvDU“) in enger Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Urologen e.V. („AGNU“) entwickelt.Onkologische Themen im FokusDie Weiterbildung umfasst schwerpunktmäßig uroonkologische Themen. Neben allgemeinen Grundlagen zur Betreuung onkologischer Patienten werden spezielle Kenntnisse zu bösartigen Neubildungen der Prostata, Blase, Niere, Hoden und Penis vermittelt. Behandelt werden außerdem weitere Krankheitsbilder wie Miktionsstörungen, Harnwegsinfektionen, benignes Prostatasyndrom, erektile Dysfunktion sowie urologische Notfälle.Zu allen Erkrankungen werden praktische Maßnahmen erläutert, die im Rahmen der Betreuung und Versorgung der Patienten notwendig sind und durch die die Teilnehmerinnen den Arzt durch Übernahme delegierbarer Leistungen unterstützen können.„Wichtige Neuerung“Dr. Michael Rug, Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Urologen (BvDU), Landesverband Baden,1. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Urologen (AGNU) und MEDI-Sprecher kommentiert: „Wir sind froh, dass wir jetzt gemeinsam mit den Vertragspartnern auch im Facharztvertrag Urologie die EFA-Fortbildung integrieren konnten. Das ist eine wichtige Neuerung, denn sie ermöglicht eine intensivere und verbesserte Betreuung der Patienten und entlastet uns Ärzte bei wichtigen Routinearbeiten.“Neben den medizinischen Inhalten werden weitere wichtige Kompetenzen zu folgenden Themen vermittelt: Kommunikation und Gesprächsführung, Wahrnehmung und Motivation, Interaktion mit chronisch kranken Patienten, Lebensstil, Untersuchungsverfahren und Therapien einschließlich nichtmedikamentöser Therapien z. B. Ernährungsberatung und medikamentöser Therapien, Patientenschulungen und Patientenbetreuung in Spezialsprechstunden.Nach erfolgreich absolvierter Online-Abschlussprüfung erhält die Urologie-EFA® ein Weiterbildungszeugnis. Ab 2020 werden alle Ausbildungen auch digitalisiert, sodass die MFA ihre Schulungen in Teilen zeitsparend per Webinar oder Webcast absolvieren können.

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Digital-Gesetz: „ePA muss sichtbaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben“

Aktuell befinden sich zwei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag: das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). MEDI fordert für das Digital-Gesetz einen klaren Mehrwert für Patientinnen, Patienten und Praxen. „Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es für uns essenziell, dass die Patientendaten in ärztlicher Hand bleiben“, mahnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

Beschluss der KVBW zum Notdienst

Gestern hat die Vertreterversammlung der KVBW dem Konzept zur Notfalldienstreform des KV-Vorstands zugestimmt. Erste wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme ist eine Onlineplattform als Vertreterbörse, die wir bereits schon anbieten. Als Nächstes prüft die KVBW die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die den NFD als Sitzdienst übernehmen könnten.

MVZ: Grundsätzliches Lob, aber auch Kritik am FDP-Positionspapier

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier mit dem Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten“ der Freien Demokraten, kritisiert aber einzelne Punkte des Papiers. Medizinische Versorgungszentren, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden, sieht MEDI kritisch. Außerdem fehlt dem Ärzteverband die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen innerhalb des Positionspapiers.