TI-Konnektor: Verantwortliche schieben Praxen den schwarzen Peter zu

Bezugnehmend auf die aktuellen Veröffentlichungen im NDR und der „Süddeutschen Zeitung“ zum TI-Konnektor und zu den Aussagen von Bundesgesundheitsminister Spahn bilanziert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland: „Praxisinhaberinnen und -inhaber sind bei der Digitalisierung den Verantwortlichen ausgeliefert. Es ist billig, die Praxen dafür verantwortlich zu machen, dass die Patientendaten nicht sicher in den AIS liegen.“

Baumgärtner erinnert daran, dass die Konnektoren gesetzlich vorgeschrieben sind und ihre Technik von der gematik vorgegeben ist. „In diesem Zusammenhang frage ich mich, warum die Prüftiefe in den Schutzprofilen niedriger ist, als die von herkömmlichen Stromablesegeräten?“ Welchen Konnektor die Praxen verwenden, gibt der AIS-Hersteller vor. Entscheidet sich der Praxisinhaber für ein anderes Gerät, zieht sich der Anbieter bei möglichen Störungen aus der Verantwortung. Darüber hinaus werden die Installationsanweisungen für die Konnektoren häufig nicht eingehalten und die Installateure sind nicht zertifiziert. „Oft wurde der Konnektor parallel ohne Firewall installiert“, so Baumgärtner“, „und zwar ganz bewusst, um die Praxis möglichst schnell an die TI zu installieren.“

Aber auch bei einer seriellen Installation sind die AIS nicht sicher, weil der Konnektor, wegen der unzureichenden Schutzprofile, nachweislich nicht gegen Angriffe aus der TI schützt. „Hinzu kommt, dass es keine veröffentlichten PEN-Tests gibt und den Praxen PEN-Tests ihrer eigenen Struktur gesetzlich verwehrt werden“, erinnert Baumgärtner. Es gibt auch keine Datenschutzfolgenabschätzung für die TI durch die gematik, obwohl das seit über einem Jahr von den Datenschützern eingefordert wird.

„Die Praxen werden in eine technisch veraltete und unsichere TI gezwungen, die sie nicht prüfen oder prüfen lassen dürfen, für deren Sicherheit sie aber haften“, bilanziert der MEDI GENO-Vorsitzende. „All das ist eine Vorbereitung auf eine zentrale Speicherung von Patientendaten. Es gibt technisch bessere und günstigere Alternativen und Zwang ist hier der falsche Weg.“

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: MEDI droht mit Korbmodell

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisieren den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, der am vergangenen Samstag bekannt wurde, scharf. Der Verband spricht von einem “Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag“ und kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen.

MFA Johannes Geprägs: „Ich bringe Ruhe rein“

Als männlicher Medizinischer Fachangestellter gehört Johannes Geprägs einer Minderheit an. Tatsächlich hatte er einst beruflich andere Pläne. Warum er sie nicht mehr verfolgt hat, wie es ihm als Mann in einem Frauenteam ergeht, womit er sich in seiner Freizeit beschäftigt und was er sich von der Politik wünscht – all das hat er MEDI erzählt.

MEDI ruft zum Protest gegen vdek-Forderungen auf

Anfang Januar hatte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Forderungen für mehr und schnellere Termine in der vertragsärztlichen Versorgung öffentlich gemacht. Der vdek sprach sich unter anderem gegen eine Entbudgetierung bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten aus und für eine Erhöhung der Mindestsprechstundenzeit sowie eine stärkere Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsaufträge durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit einer großen Protestaktion und einem offenen Brief an den vdek weist der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. jetzt auf den Unmut in der niedergelassenen Ärzteschaft hin.