Infoschreiben vom 02.10.2019

Terminübersicht 2. Halbjahr 2019- Fortbildungen und Qualitätszirkel

Der Orthopädie-und Rheumatologievertrag enthält als Teilnahmevoraussetzung die Erfüllung der Fortbildungspflichten nach § 95d SGB Vund die Teilnahme an jährlich zwei zertifizierten Kursen/ Fortbildungen mit mindestens 8 Fortbildungspunktenzur Diagnostik und Behandlung der Krankheitsbilder, die sich mit den Versorgungsschwerpunkten im Vertrag befassen. Dazu gehören vor allem Rückenschmerz, Arthrose, Osteoporose und rheumatische Erkrankungen, aber auch die rationale Pharmakotherapie, orthopädische Heil-und Hilfsmittel, bio-psychosoziale Versorgung sowie präventive Information und motivationale Beratung.