Infoschreiben vom 02.10.2019

Versorgung von Versicherten der AOK Ba-Wü mit Elektrostimulationsgeräten ab 1. Oktober 2019

mJahr 2011 wurde die Versorgung mit Elektrostimulationsgerätenim Rahmen der Ausschreibungsverträge an zwei Leistungserbringer vergeben.

Gegenstand dieser Verträgewar die Ausstattung der Versicherten mit niederfrequenten Elektrostimulationsgeräten zur Schmerzbehandlung (TENS) und Elektrostimulationsgeräten zur Muskelstimulation (EMS) Geräten inklusive Zubehör für die häusliche Therapie.

Diese Verträge endenmit Wirkung zum 30.09.2019. Verordnungen ab dem 01.10.2019 können den Patienten wieder ohne Hinweis auf die bisherigen Leistungserbringer ausgehändigt werden. Versicherte dürfen ihren Hilfsmittel-Anbieterfrei auswählen.