Fünf Jahre Pädiatrie-Modul in der HZV: Große Nachfrage bei Kinderheilkunde

2014 startete das Pädiatrie-Modul als eigenständige Säule des Hausarztprogramms von AOK Baden-Württemberg, MEDI Baden-Württemberg, Hausärzteverband sowie des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Das modulare Angebot stößt bei Eltern, Kindern und Ärzten gleichermaßen auf großes Interesse.

Es enthält innovative Leistungen wie erweiterte Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche oder Hör- und Sehtests. Außerdem können sich die Ärzte intensiv um junge Patientinnen und Patienten mit sozialpädiatrischen Problemen kümmern. Mittlerweile nehmen 500 Kinder- und Jugendärzte (einschließlich angestellten Ärzten) und rund 180.000 junge Versicherte an der Alternativen Regelversorgung teil. Jedes Quartal kommen im Schnitt 5.000 neue Teilnehmer dazu.

Prävention hat besondere Bedeutung

Das Modul umfasst einen erweiterten Leistungskatalog, der vor allem die Behandlungsqualität in den Fokus rückt. Von besonderer Bedeutung sind dabei Prävention und Vorsorge – ebenfalls über die Angebote der Regelversorgung hinaus: Dazu zählen die Untersuchungsprogramme U10, U11 und J2 sowie eine Erweiterung der Vorsorgeleistungen.

Im Vertrag haben insbesondere sozialpädiatrische Komponenten Gewicht, denn übermäßiger Medienkonsum, falsche Ernährung und instabile familiäre Verhältnisse machen die kinder- und jugendärztliche Arbeit einerseits komplexer, andererseits aber auch immer wichtiger. Das Gespräch mit den Eltern und Kindern und bei Bedarf der Kontakt mit anderen Einrichtungen wie etwa der Kindertagesstätte ist für den Behandlungserfolg wesentlich. Dr. Roland Fressle, Landeschef des BVKJ, sagt: „Wir haben ausreichend Zeit, die gesondert honoriert wird, um uns intensiv um Patienten mit sozialpädiatrischen Problemen zu kümmern, was insbesondere für Patienten aus sozialen Brennpunkten enorm wichtig ist.“ Die positiven Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre hätten zudem gezeigt, dass die Gestaltung und kontinuierliche Weiterentwicklung nur gemeinsam und unter genauer Kenntnis der Versorgungssituation vor Ort funktioniere. „Mit dem Pädiatrie-Modul setzen wir sicherlich auch weiterhin bundesweit Maßstäbe”, so Fressle.

Ärztlicher Mehraufwand wird honoriert

Der Mehraufwand der ärztlichen Leistungen wird entsprechend honoriert. 2018 lag das ärztliche Honorar für die Pädiater bei 34 Millionen Euro und damit über 15 Prozent höher als im Vorjahr. Der durchschnittliche Fallwert betrug knapp 83 Euro gegenüber durchschnittlich 66 Euro in der Regelversorgung. Am 1. Oktober 2019 wurde zudem die kontaktabhängige Behandlungspauschale um 2 Euro angehoben.

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, dazu: „Der Vertrag ist wie alle Selektivverträge auch unter dem wirtschaftlichen Aspekt für die teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten sehr interessant. Der Fallwert liegt deutlich über dem des Kollektivvertrags. Der Beratungs- und Zeitaufwand ist realistisch abgebildet, und es gibt weder Budgetierung noch Fallzahlbegrenzungen. Wichtig ist, dass gerade der erhöhte Versorgungsaufwand sowohl für 2- und 3-Jährige als auch für Chroniker berücksichtigt ist“.

Weitere Highlights

Alle Angebote im Pädiatrie-Modul werden in einem vom BVKJ entwickelten Vorsorgeheft (Paed.Plus) dokumentiert. Des Weiteren sieht der Vertrag zusätzliche Seh- und Hörtests vor: Das Screening zur Amblyopie (funktionelle Sehschwäche) für Kinder im 2. bis 3. Lebensjahr und die Tympanometrie (Messung der Mittelohrfunktion) sind exklusive Mehrleistungen, die sehr geschätzt werden, und die es in der Regelversorgung nicht gibt.

Besonders im Kindes- und Jugendalter ist bei psychischen Störungen, wie beispielsweise Depressionen, eine frühzeitige und gezielte medizinische und therapeutische Versorgung essenziell, um einer Chronifizierung und lebenslangen Beeinträchtigung entgegenzuwirken. Hier greift die enge Verzahnung von Haus- und Facharztprogramm.

So wird seit 1. April 2019 die multidisziplinäre Versorgung zu einem psychosozialen alltagsnahen Hilfenetz zusammengeführt. Dieses Zusammenwirken ist Gegenstand des neuen Moduls Kinder- und Jugendpsychiatrie im Rahmen des AOK-Facharztvertrags Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP). Die neue Vereinbarung schafft die Möglichkeit eines schnelleren Zugangs zu einer Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Dadurch können delegierbare Leistungen verstärkt an sozialpsychiatrisch qualifizierte Mitarbeiter übertragen werden. Profitieren können davon Kinder- und Jugendliche, die sowohl am Haus- als auch am Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg teilnehmen.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

„Ohne Selektivverträge könnten wir als Praxis nicht überleben“

Die Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum vertritt als Beisitzerin im Vorstand von MEDI Baden-Württemberg e. V. die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Sie hat sich von der Orthopädie und Unfallchirurgie verabschiedet, um die Hausarztpraxis ihres Vaters zu übernehmen – und kann sich nun keine andere Art zu arbeiten mehr vorstellen.

Psychotherapie: „Der Versorgungsbedarf wird immer größer“

Claudia Bach ist psychologische Psychotherapeutin und hat zwei Praxen in Schriesheim und Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis mit einem großen Team von zehn angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie drei Assistentinnen und einer Sekretärin für das Praxis- und Qualitätsmanagement. Seit drei Jahren engagiert sich die 37-Jährige bei Young MEDI, denn Herausforderungen für die psychotherapeutische Versorgung gibt es genug. Im MEDI-Interview erzählt Bach von der großen Unsicherheit mit der Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin und zum Fachpsychotherapeuten, vom wachsenden Versorgungsumfang und von der zunehmenden Bürokratie.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: MEDI droht mit Korbmodell

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisieren den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, der am vergangenen Samstag bekannt wurde, scharf. Der Verband spricht von einem “Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag“ und kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen.