PNP-Vertrag: Höhere Vergütungen und neue Leistungen im Modul Psychotherapie

Im Psychotherapiemodul des Facharztvertrags Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie (PNP) der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK gibt es mit Wirkung zum 1. Juli 2019 beziehungsweise 1. Januar 2020 eine zweistufige Vergütungserhöhung. Zusätzlich können Vertragsteilnehmer Videosprechstunden anbieten.

Außerdem wird erstmalig eine Regelung zum Entlassmanagement an der Schnittstelle vom stationären zum ambulanten Sektor geschaffen: Um einen nahtlosen Übergang der psychotherapeutischen Versorgung zu ermöglichen, können jetzt auch schon während des Klinikaufenthaltes ambulante Therapiesitzungen abgerechnet werden. Am Psychotherapiemodul nehmen landesweit aktuell rund 700 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten teil. Das entspricht einem Zuwachs von rund 18 Prozent in den letzten 18 Monaten.

Besonders hervorzuheben ist die Vergütungsanhebung in der Einzeltherapie. In den zwei Schritten gibt es ab 1. Januar 2020 Honorarerhöhungen im zweistelligen Prozentbereich. Wer seinen Patienten eine Videosprechstunde anbietet und eine entsprechend zertifizierte Technik vorhält, bekommt ab sofort auch hierfür eine vertragliche Vergütung (Strukturpauschale).

Bislang sind weder in der Regelversorgung noch im Selektivvertrag während eines stationären Aufenthalts ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen abrechenbar. Für ins Facharztprogramm eingeschriebene Versicherte der AOK BW oder der Bosch BKK gibt es ab sofort eine Ausnahme: Hier können nach Absprache mit dem behandelnden Krankenhaus bereits während des stationären Settings im Einzelfall ambulante Therapiesitzungen über den PNP-Vertrag durchgeführt und abgerechnet werden, um einen nahtlosen Übergang aus der stationären in die ambulante psychotherapeutische Versorgung möglich zu machen.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

„Ohne Selektivverträge könnten wir als Praxis nicht überleben“

Die Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum vertritt als Beisitzerin im Vorstand von MEDI Baden-Württemberg e. V. die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Sie hat sich von der Orthopädie und Unfallchirurgie verabschiedet, um die Hausarztpraxis ihres Vaters zu übernehmen – und kann sich nun keine andere Art zu arbeiten mehr vorstellen.

Psychotherapie: „Der Versorgungsbedarf wird immer größer“

Claudia Bach ist psychologische Psychotherapeutin und hat zwei Praxen in Schriesheim und Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis mit einem großen Team von zehn angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie drei Assistentinnen und einer Sekretärin für das Praxis- und Qualitätsmanagement. Seit drei Jahren engagiert sich die 37-Jährige bei Young MEDI, denn Herausforderungen für die psychotherapeutische Versorgung gibt es genug. Im MEDI-Interview erzählt Bach von der großen Unsicherheit mit der Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin und zum Fachpsychotherapeuten, vom wachsenden Versorgungsumfang und von der zunehmenden Bürokratie.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: MEDI droht mit Korbmodell

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisieren den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, der am vergangenen Samstag bekannt wurde, scharf. Der Verband spricht von einem “Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag“ und kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen.