Arbeitsschutz mit möglichst wenig Bürokratie

Es ist leider eine Berufskrankheit: Wenn Peter Engels eine Arztpraxis betritt, sieht er sofort, welche Schuhe die MFA tragen, ob die Fluchtwege frei oder die Kanülenabwurfbehälter übervoll sind. Engels unterstützt Arztpraxen und MVZ dabei, alle Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.

Dabei hat er einen pragmatischen Ansatz. Es gibt zwar Unmengen von Vorschriften, die er vermutlich fast alle kennt. Aber damit muss er nicht angeben und die Gesetzestexte muss er auch niemandem als Bettlektüre empfehlen. „Ich versuche, meine Kunden gut zu beraten, damit sie weniger Arbeit mit den Vorschriften haben“, beschreibt er seinen Job lächelnd und erklärt sein Vorgehen. Wenn er einen neuen Kunden kennenlernt, wird erst einmal der Ist-Zustand ermittelt. Gibt es schon einen Sicherheitsbeauftragten, welche Vorschriften werden gut und welche nur teilweise erfüllt?

Gefährdungsbeurteilung

Nehmen wir das Beispiel „Gefährdungsbeurteilung“. Jeder Betrieb, also auch jede Arztpraxis, muss für jede ausgeübte Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Wenn man zum ersten Mal jede Tätigkeit auf ihr Gefährdungspotenzial hin begutachtet, kann die geforderte Dokumentation Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Engels macht es seinen Kunden leichter. Er kennt die typischen Abläufe und Risiken in den Praxen der verschiedensten Fachrichtungen. Deshalb kann er die passenden Dokumentationen für eine Gefährdungsbeurteilung vorschlagen. So wird erfüllt, was gesetzlich gefordert ist – ganz ohne schlaflose Nächte.

Rundumsorglospaket?

Ein Rundumsorglospaket? Engels lacht und spricht davon, dass Vertrauen in die Rechtssicherheit des Pakets tatsächlich Sorgen vertreibt. „Es ist ein gutes Gefühl, wenn man keine Angst vor einer Kontrolle der Aufsichtsbehörden haben muss“, weiß er. In den von Engels betreuten Praxen soll man sich darauf verlassen können, dass eine behördliche Begehung keine bösen Überraschungen ans Tageslicht bringt. Die organisatorische Grundlage dafür ist das von Engels genutzte Arbeitsschutz-Managementprogramm econoMED. „Damit kann jede Arztpraxis alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen“, berichtet der Ingenieur.

Allerdings muss nicht jede Praxis das ganz große Programm einkaufen. Gemeinsam wird die individuell passende Lösung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt. Je nach Vorwissen und gewünschtem eigenem Engagement können unterschiedliche Bausteine eingekauft werden. Aus Engels‘ Sicht ein riesiger Vorteil!

Einstieg der möglichen Zusammenarbeit ist deshalb eine mehrstündige Bestandsaufnahme. Anschließend weiß die Praxisleitung, wo sie steht und kann eine Entscheidung über den Umfang der gewünschten Unterstützung treffen. Für die Umsetzung brauchen Engels und sein Team „nur noch“ eine kompetente Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner in der Praxis.

Im MEDI-MVZ Aalen ist Geschäftsführer Wolfgang Fink für die Vertragsgestaltung zuständig, Ansprechpartnerin vor Ort ist MFA Annika Prickler, die auch für die Arbeitssicherheit zuständig ist. Wie sie mit ihrem Team das Thema mit einem Dienstleister im Praxisalltag umsetzt, erfahren Sie in Kürze im Interview mit ihr.

Ruth Auschra

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.