Arbeitsschutz mit möglichst wenig Bürokratie

Es ist leider eine Berufskrankheit: Wenn Peter Engels eine Arztpraxis betritt, sieht er sofort, welche Schuhe die MFA tragen, ob die Fluchtwege frei oder die Kanülenabwurfbehälter übervoll sind. Engels unterstützt Arztpraxen und MVZ dabei, alle Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.

Dabei hat er einen pragmatischen Ansatz. Es gibt zwar Unmengen von Vorschriften, die er vermutlich fast alle kennt. Aber damit muss er nicht angeben und die Gesetzestexte muss er auch niemandem als Bettlektüre empfehlen. „Ich versuche, meine Kunden gut zu beraten, damit sie weniger Arbeit mit den Vorschriften haben“, beschreibt er seinen Job lächelnd und erklärt sein Vorgehen. Wenn er einen neuen Kunden kennenlernt, wird erst einmal der Ist-Zustand ermittelt. Gibt es schon einen Sicherheitsbeauftragten, welche Vorschriften werden gut und welche nur teilweise erfüllt?

Gefährdungsbeurteilung

Nehmen wir das Beispiel „Gefährdungsbeurteilung“. Jeder Betrieb, also auch jede Arztpraxis, muss für jede ausgeübte Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Wenn man zum ersten Mal jede Tätigkeit auf ihr Gefährdungspotenzial hin begutachtet, kann die geforderte Dokumentation Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Engels macht es seinen Kunden leichter. Er kennt die typischen Abläufe und Risiken in den Praxen der verschiedensten Fachrichtungen. Deshalb kann er die passenden Dokumentationen für eine Gefährdungsbeurteilung vorschlagen. So wird erfüllt, was gesetzlich gefordert ist – ganz ohne schlaflose Nächte.

Rundumsorglospaket?

Ein Rundumsorglospaket? Engels lacht und spricht davon, dass Vertrauen in die Rechtssicherheit des Pakets tatsächlich Sorgen vertreibt. „Es ist ein gutes Gefühl, wenn man keine Angst vor einer Kontrolle der Aufsichtsbehörden haben muss“, weiß er. In den von Engels betreuten Praxen soll man sich darauf verlassen können, dass eine behördliche Begehung keine bösen Überraschungen ans Tageslicht bringt. Die organisatorische Grundlage dafür ist das von Engels genutzte Arbeitsschutz-Managementprogramm econoMED. „Damit kann jede Arztpraxis alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen“, berichtet der Ingenieur.

Allerdings muss nicht jede Praxis das ganz große Programm einkaufen. Gemeinsam wird die individuell passende Lösung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickelt. Je nach Vorwissen und gewünschtem eigenem Engagement können unterschiedliche Bausteine eingekauft werden. Aus Engels‘ Sicht ein riesiger Vorteil!

Einstieg der möglichen Zusammenarbeit ist deshalb eine mehrstündige Bestandsaufnahme. Anschließend weiß die Praxisleitung, wo sie steht und kann eine Entscheidung über den Umfang der gewünschten Unterstützung treffen. Für die Umsetzung brauchen Engels und sein Team „nur noch“ eine kompetente Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner in der Praxis.

Im MEDI-MVZ Aalen ist Geschäftsführer Wolfgang Fink für die Vertragsgestaltung zuständig, Ansprechpartnerin vor Ort ist MFA Annika Prickler, die auch für die Arbeitssicherheit zuständig ist. Wie sie mit ihrem Team das Thema mit einem Dienstleister im Praxisalltag umsetzt, erfahren Sie in Kürze im Interview mit ihr.

Ruth Auschra

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Digital-Gesetz: „ePA muss sichtbaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben“

Aktuell befinden sich zwei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag: das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). MEDI fordert für das Digital-Gesetz einen klaren Mehrwert für Patientinnen, Patienten und Praxen. „Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es für uns essenziell, dass die Patientendaten in ärztlicher Hand bleiben“, mahnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

Beschluss der KVBW zum Notdienst

Gestern hat die Vertreterversammlung der KVBW dem Konzept zur Notfalldienstreform des KV-Vorstands zugestimmt. Erste wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme ist eine Onlineplattform als Vertreterbörse, die wir bereits schon anbieten. Als Nächstes prüft die KVBW die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die den NFD als Sitzdienst übernehmen könnten.

MVZ: Grundsätzliches Lob, aber auch Kritik am FDP-Positionspapier

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier mit dem Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten“ der Freien Demokraten, kritisiert aber einzelne Punkte des Papiers. Medizinische Versorgungszentren, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden, sieht MEDI kritisch. Außerdem fehlt dem Ärzteverband die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen innerhalb des Positionspapiers.