Vertragsanpassungen mit Umsetzung zum 01.04.2019
Die Vertragspartner haben mit Wirkung zum 1. April 2019 folgende Vergütungsanpassungen der Anlage 12 Abschnitt I im BKK VAG-Vertrag vereinbart:
1. Zeitlich begrenzte (Q2/2019 bis Q2/2020) Neueinführung von Pauschalen zu Beratungsgesprächen bei der Neueinstellung oder Umstellung von einem Biooriginal- auf ein Biosimilar-Präparat.
- E9A: 20-minütige Beratung bei der Umstellung einer stabilen Biologika-Therapie mit den Wirkstoffen Etanercept und Adalimumab auf das jeweilige Biosimilar.
→ Einmalig in der Arzt-Patienten-Beziehung abrechenbar. - E9B: 15-minütige Beratung bei der Ersteinstellung auf ein Biosimilar.