Jeder vierte Euro fließt in die Haus- und Facharztverträge

Auch im elften Jahr steigen die Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Arzthonorare im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg auf hohem Niveau weiter. Das Gesamthonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Verträgen liegt 2018 mit knapp 600 Millionen Euro fast zehn Prozent über den Werten des Vorjahres.

Davon entfallen rund 464 Millionen Euro (plus 9,2 Prozent) auf den AOK-HZV-Vertrag mit fast 1,6 Millionen Versicherten (plus 5,6 Prozent) und 128 Millionen Euro (plus 11,5 Prozent) auf die gemeinsamen Facharztverträge von AOK und Bosch BKK.

Hier stieg die Zahl der teilnehmenden Versicherten um knapp 70 Tsd. (plus 11,6 Prozent) auf 655 Tsd. Inzwischen nehmen rund 5.000 Haus- und Kinderärzte sowie fast 2.500 Fachärzte und Psychotherapeuten an der alternativen Regelversorgung im Südwesten teil.

Die Verträge sorgen nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen der teilnehmenden Praxen und für viele spürbare Vorteile für die eingeschriebenen Versicherten. Das sei gelungen, weil die Versorgung passgenau auf die regionale Versorgungslage abgestimmt ist, so die Partner.

Bessere Bedingungen

Dass die AOK Baden-Württemberg, die Bosch BKK, der Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg auch 2018 bundesweiter Vorreiter in punkto Versorgungsverträge waren, zeigen die nachfolgenden Entwicklungen. Mittlerweile fließt rund ein Viertel der ambulanten Arzthonorare in die 2008 gestartete alternative Regelversorgung.

Verlässliche Rahmenbedingungen, adäquate Vergütung ohne Budgetierung, Stärkung der sprechenden Medizin und Förderung von modernen Teamstrukturen in den Praxen, schnellere Termine für Patientinnen und Patienten sowie eine bedarfsgerechte elektronische Arztvernetzung stärken die teilnehmenden Praxen und machen sie zukunftsfähig.

Erwartet: Ergebnisse aus dem Kardiologievertrag

Von der intensiven und koordinierten Versorgung in den Verträgen profitieren vor allem chronisch kranke Menschen, wie die wissenschaftlichen Evaluationen zum AOK-Hausarztvertrag seit Jahren belegen. Mit Spannung erwartet werden die Ergebnisse der umfangreichen Evaluation zum ersten Facharztvertrag im Bereich Kardiologie, der 2010 gestartet ist. Diese stehen im weiteren Verlauf des Jahres zur Veröffentlichung an.

Verträge für weitere Fachgruppen

Die Vertragspartner wollen ihren Erfolgsweg einer qualitätsorientierten ambulanten Vollversorgung fortsetzen. Zu dem 2010 gestarteten Facharztprogramm von AOK und Bosch BKK gehören mittlerweile Verträge für zwölf Facharztgruppen. Nach dem Start des Moduls Kinder- und Jugendpsychiatrie zum 1. April erfolgt im 2. Quartal die Erweiterung des Diabetologievertrags um das Modul Diabetischer Fuß. „Die Partner verhandeln aktuell für die Bereiche Nephrologie, Pneumologie und HNO. Ich rechne dazu mit Abschlüssen ab Mitte des Jahres“, so Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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