Infoschreiben vom 28.05.2019

Abfrage vertragsspezifischer Fortbildungen und Qualitätszirkel in 2018

Das Orthopädiemodulenthält als eine Teilnahmevoraussetzung die Erfüllung der Fortbildungspflichten nach § 95dSGB V sowie die Teilnahme an jährlich zwei zertifizierten Kursen/Fortbildungen mit mindestens 8 Fortbildungspunkten zur Diagnostik und Behandlungder Krankheitsbilder der jeweiligen Fachgruppen. Außerdem ist die Teilnahme an mindestens einem strukturierten Qualitätszirkel je vollendetem Halbjahr zu von den Vertragspartnern definierten Themen erforderlich.

 

 

Pressekontakt

Victoria Weis
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