Neuer Psychotherapievertrag mit Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg

MEDI Baden-Württemberg und die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) im Südwesten haben sich auf einen Facharztvertrag zur besonderen psychotherapeutischen Versorgung verständigt. Damit steht ab 1. Juli denjenigen Versicherten, deren Betriebskrankenkasse zur BKK VAG gehört, diese neue Form der Behandlung offen.

Die Partner unterzeichneten den Vertrag nach § 140a SGB V. Die Patienten mit psychischen Erkrankungen haben dadurch insbesondere den Vorteil eines zeitnahen Erstkontakts und Therapiebeginns sowie einer optimierten Behandlung.

Mit dem Vertrag verfolgen die Vertragspartner aber noch weitere Ziele: Stärkung der Kurzzeittherapie und Gruppentherapie sowie Reduzierung von Arbeitsunfähigkeitszeiten und Krankenhausfällen. Die Betriebskrankenkassen profitieren zudem von den umfassenden, weitgehend digitalisierten Teilnahme- und Abrechnungsdienstleistungen der MEDIVERBUND AG.

Auch Betriebskrankenkassen legen bei Facharztverträgen zu

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, zeigt sich erfreut: „Nach der erfolgreichen Umsetzung der Facharztverträge für die Fachgebiete Kardiologie und Gastroenterologie werden diese um ein zusätzliches Fachgebiet erweitert. Das eröffnet Ärzten und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ab Juli auch bei BKK-Versicherten die Vorteile einer alternativen Regelversorgung zu nutzen.“

Dagmar Stange-Pfalz, Vorsitzende des Vertragsausschusses der BKK VAG Baden-Württemberg, ergänzt: „In den letzten Jahren verzeichnen wir eine zunehmende Nachfrage unserer Versicherten nach psychotherapeutischer Versorgung. Wir freuen uns daher, unseren Versicherten ein attraktives Angebot unterbreiten zu können, welches insbesondere einen schnellen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung vorsieht.“

In Deutschland ist jedes Jahr etwa ein Viertel der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen. Zu den häufigsten Krankheitsbildern gehören Angststörungen und Depressionen.

 

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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