EU-DSGVO: Hier drohen saftige Geldstrafen

15. April 2019

Was viele Arztpraxen immer noch nicht wissen: Wer trotz gesetzlicher Verpflichtung keine/n Datenschutzbeauftragte/n benennt, dem drohen bis zu 10 Mio. Euro Bußgeld! MEDI-Rechtsexpertin Angela Wank erklärt die Details.

Wenn Sie gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, sollten Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten benannt haben. Haben Sie das verspätet getan oder bis heute unterlassen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Bislang haben die Behörden den Strafrahmen mit bis zu 20 Prozent ausgeschöpft.

Sollten Sie bei der zuständigen Behörde noch keinen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben, empfehlen wir Ihnen dringend, das dringend nachzuholen. In Baden-Württemberg melden Sie ihre/n Datenschutzbeauftragte/n einfach online.

Ob sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, lesen Sie im Artikel “Muss ich in meiner Praxis eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen?”

 

Rechtsassessorin Angela Wank hat Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg und Tübingen studiert. Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Hechingen und beendete ihre juristische Ausbildung mit dem 2. Staatsexamen. Auf den Gesundheitsbereich hat sie sich bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart und der KVBW in Freiburg spezialisiert. Als Rechtsreferentin der MEDIVERBUND AG ist die Juristin auch Ansprechpartnerin für Rechtsfragen von MEDI-Mitgliedern.
Sie haben eine rechtliche Frage? Wenden Sie sich an wank(at)medi-verbund.de.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

In Baden-Württemberg entstehen neue MEDI-MVZ

Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ wächst und gedeiht. In Ditzingen ist die Kalkulation abgeschlossen, der Umbau der Räumlichkeiten eingeplant und die Verträge mit den dort arbeitenden Ärzten werden zur Unterschrift vorbereitet. Das MVZ Ditzingen ist ein Gemeinschaftsprojekt der MEDIVERBUND AG mit den ze:roPRAXEN und möchte im April 2025 seine Pforten öffnen. Geschäftsführer Alexander Bieg erläutert im Gespräch mit Angelina Schütz die weiteren Schritte und wo weitere MVZ entstehen könnten.

Young MEDI: „Schimpfen kann jeder. Das bringt aber nichts!“

Young MEDI ist das Nachwuchsprogramm des MEDI Verbunds. Ziel des im Mai 2022 gegründeten Programms ist es, jungen und neu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg eine Stimme zu geben, insbesondere innerhalb der Selbstverwaltung. Seit gut einem Jahr ist auch die Orthopädin Iris Lasser mit von der Partie. Sie möchte vor allem auch Frauen zur Niederlassung motivieren.

MEDI: GOÄ darf Ärzteschaft nicht spalten

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. mahnt, dass der von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) konsentierte Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Ärzteschaft nicht spalten und weiter schwächen darf. MEDI lehnt den neuen GOÄ-Entwurf weiterhin entschieden ab und fordert die BÄK auf, nötige Nachbesserungen konsequent vorzunehmen.