EU-DSGVO: Hier drohen saftige Geldstrafen

Was viele Arztpraxen immer noch nicht wissen: Wer trotz gesetzlicher Verpflichtung keine/n Datenschutzbeauftragte/n benennt, dem drohen bis zu 10 Mio. Euro Bußgeld! MEDI-Rechtsexpertin Angela Wank erklärt die Details.

Wenn Sie gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, sollten Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten benannt haben. Haben Sie das verspätet getan oder bis heute unterlassen, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes rechnen. Bislang haben die Behörden den Strafrahmen mit bis zu 20 Prozent ausgeschöpft.

Sollten Sie bei der zuständigen Behörde noch keinen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben, empfehlen wir Ihnen dringend, das dringend nachzuholen. In Baden-Württemberg melden Sie ihre/n Datenschutzbeauftragte/n einfach online.

Ob sie zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, lesen Sie im Artikel “Muss ich in meiner Praxis eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen?”

 

Rechtsassessorin Angela Wank hat Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg und Tübingen studiert. Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Hechingen und beendete ihre juristische Ausbildung mit dem 2. Staatsexamen. Auf den Gesundheitsbereich hat sie sich bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart und der KVBW in Freiburg spezialisiert. Als Rechtsreferentin der MEDIVERBUND AG ist die Juristin auch Ansprechpartnerin für Rechtsfragen von MEDI-Mitgliedern.
Sie haben eine rechtliche Frage? Wenden Sie sich an wank(at)medi-verbund.de.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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