EU-DSGVO: Muss ich in meiner Praxis eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen?

Beschäftigen sich im Praxisteam zehn oder mehr Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, muss ein/e Datenschutzbeauftragte/r benannt werden. Ausnahmen gibt es dennoch. MEDI-Rechtsexpertin Angela Wank erklärt die Details und gibt Beispiele.Die Datenschutzkonferenz hat am 26. April letzten Jahres genaue Bestimmungen für die Benennungspflicht bei Gesundheitsberufen festgelegt. Ob Praxen eine/n Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Größe des Teams oder der Sensibilität der Daten. Am deutlichsten wird das an den folgenden Beispielen:Beispiel 1: Praxis mit einem ArztEin einzelner Arzt betreibt eine Praxis. Wenn mindestens zehn Praxismitarbeiter – einschließlich des Arztes –ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtet ihn der Gesetzgeber, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.Beispiel 2: Ärzte in einer GemeinschaftspraxisAuch bei Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft – also einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis – zusammengeschlossen sind, gilt die Benennungspflicht ab dem Moment, in dem zehn oder mehr Mitglieder des Praxisteams personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Regelung gilt auch bei Praxisgemeinschaften, die ihrerseits weitere Ärzte oder sonstige Angehörige eines Gesundheitsberufs beschäftigen.Beispiel 3: Die AusnahmeGrundsätzlich gilt die Zehn-Personen-Regelung. Wenn allerdings bei der Verarbeitung patientenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Patienten besteht, müssen Praxen eine Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen und damit auch zwingend eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen.Sollten Sie bei der zuständigen Behörde noch keine/n Datenschutzbeauftragte/n gemeldet haben, empfehlen wir Ihnen dringend, das nachzuholen.In Baden-Württemberg melden Sie ihre/n Datenschutzbeauftragte/n einfach online. 
Rechtsassessorin Angela Wank hat Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg und Tübingen studiert. Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Hechingen. Sie beendete ihre juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen. Auf den Gesundheitsbereich hat sie sich bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart und der KVBW in Freiburg spezialisiert. Als Rechtsreferentin der MEDIVERBUND AG ist die Juristin auch Ansprechpartnerin für Rechtsfragen von MEDI-Mitgliedern.Sie haben eine rechtliche Frage? Wenden Sie sich an wank(at)medi-verbund.de.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

„Ohne Selektivverträge könnten wir als Praxis nicht überleben“

Die Allgemeinmedizinerin Dr. Christine Blum vertritt als Beisitzerin im Vorstand von MEDI Baden-Württemberg e. V. die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Sie hat sich von der Orthopädie und Unfallchirurgie verabschiedet, um die Hausarztpraxis ihres Vaters zu übernehmen – und kann sich nun keine andere Art zu arbeiten mehr vorstellen.

Psychotherapie: „Der Versorgungsbedarf wird immer größer“

Claudia Bach ist psychologische Psychotherapeutin und hat zwei Praxen in Schriesheim und Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis mit einem großen Team von zehn angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie drei Assistentinnen und einer Sekretärin für das Praxis- und Qualitätsmanagement. Seit drei Jahren engagiert sich die 37-Jährige bei Young MEDI, denn Herausforderungen für die psychotherapeutische Versorgung gibt es genug. Im MEDI-Interview erzählt Bach von der großen Unsicherheit mit der Finanzierung der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin und zum Fachpsychotherapeuten, vom wachsenden Versorgungsumfang und von der zunehmenden Bürokratie.

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: MEDI droht mit Korbmodell

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisieren den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, der am vergangenen Samstag bekannt wurde, scharf. Der Verband spricht von einem “Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag“ und kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen.