EU-DSGVO: Muss ich in meiner Praxis eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen?

Beschäftigen sich im Praxisteam zehn oder mehr Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, muss ein/e Datenschutzbeauftragte/r benannt werden. Ausnahmen gibt es dennoch. MEDI-Rechtsexpertin Angela Wank erklärt die Details und gibt Beispiele.Die Datenschutzkonferenz hat am 26. April letzten Jahres genaue Bestimmungen für die Benennungspflicht bei Gesundheitsberufen festgelegt. Ob Praxen eine/n Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Größe des Teams oder der Sensibilität der Daten. Am deutlichsten wird das an den folgenden Beispielen:Beispiel 1: Praxis mit einem ArztEin einzelner Arzt betreibt eine Praxis. Wenn mindestens zehn Praxismitarbeiter – einschließlich des Arztes –ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, verpflichtet ihn der Gesetzgeber, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.Beispiel 2: Ärzte in einer GemeinschaftspraxisAuch bei Ärzten, die in einer Berufsausübungsgemeinschaft – also einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis – zusammengeschlossen sind, gilt die Benennungspflicht ab dem Moment, in dem zehn oder mehr Mitglieder des Praxisteams personenbezogene Daten verarbeiten. Diese Regelung gilt auch bei Praxisgemeinschaften, die ihrerseits weitere Ärzte oder sonstige Angehörige eines Gesundheitsberufs beschäftigen.Beispiel 3: Die AusnahmeGrundsätzlich gilt die Zehn-Personen-Regelung. Wenn allerdings bei der Verarbeitung patientenbezogener Daten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Patienten besteht, müssen Praxen eine Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen und damit auch zwingend eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen.Sollten Sie bei der zuständigen Behörde noch keine/n Datenschutzbeauftragte/n gemeldet haben, empfehlen wir Ihnen dringend, das nachzuholen.In Baden-Württemberg melden Sie ihre/n Datenschutzbeauftragte/n einfach online. 
Rechtsassessorin Angela Wank hat Rechtswissenschaften in Erlangen-Nürnberg und Tübingen studiert. Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Hechingen. Sie beendete ihre juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen. Auf den Gesundheitsbereich hat sie sich bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart und der KVBW in Freiburg spezialisiert. Als Rechtsreferentin der MEDIVERBUND AG ist die Juristin auch Ansprechpartnerin für Rechtsfragen von MEDI-Mitgliedern.Sie haben eine rechtliche Frage? Wenden Sie sich an wank(at)medi-verbund.de.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Messenger-Service

Erhalten Sie Neuigkeiten von MEDI direkt per App „Notify“ auf Ihr Smartphone.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

0 Kommentare

Einen Kommentar zum Thema schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Noch keine Daten vorhanden.

New Work in der Praxis: „Es muss ein Kulturwandel stattfinden“

In Wirtschaftsunternehmen ist überall von einem Transformationsprozess die Rede – von New Work. Dabei geht es nicht nur um Digitalisierung, sondern auch um ein neues Mindset. Es geht um Sinnhaftigkeit, flexiblere Arbeitsgestaltung, Potentialentfaltung, Work-Life-Balance und Eigenverantwortung. Muss es diese Entwicklung auch in den Praxen geben? „Definitiv“, sagt MEDI-Arzt Dr. Wolfgang von Meißner, einer der Gesellschafter der „Hausärzte am Spritzenhaus“ in Baiersbronn. Er und sein Team sind auf dem besten Weg dahin.

Im Podcast: Dr. Wolfgang von Meißner erklärt das MVZ-Konzept von MEDI

Dr. Wolfgang von Meißner ist Facharzt für Anästhesiologie und Allgemeinmedizin und Gesellschafter bei Ärzte vor Ort – MEDI-MVZ GmbH. Diese Woche war er im Podcast “Sprechzimmer” bei Dr.  Dr. Nicolas Conze zu Gast. Das Thema der Podcast-Staffel: „MVZ, Investoren und Ärzte – Ausverkauf der ambulanten Medizin?”