Hofmann: „Versäumen Sie es nicht, Widerspruch einzulegen“

Leider kein Aprilscherz: Bis 1. April müssen Niedergelassene den TI-Konnektor für ihre Praxen bestellt haben. Wer das nicht umsetzt und spätestens im 3. Quartal 2019 keinen Versichertenstammdatenabgleich durchgeführt hat, bekommt einen Honorarabzug von einem Prozent rückwirkend zum 1. Januar. Der MEDI Verbund findet das unzulässig und hat damit begonnen, Musterverfahren vorzubereiten. Ass. jur. Frank Hofmann, Vorstand der MEDIVERBUND AG, erklärt den Stand der Dinge.

MEDI-Blog: Herr Hofmann, zum TI-Konnektor gibt es ja einige Fragen, denen Sie nachgehen. Zunächst einmal: Müssen es Ärzte und Psychotherapeuten hinnehmen, wenn ihnen entstandene Kosten für die Installation des Konnektors nicht vollständig von den KVen erstattet werden?

Hofmann: Nach dem Gesetz sind hier die Kosten der Vertragsärzte auszugleichen. Die Finanzierungsvereinbarung, die zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde, sieht aber nur eine pauschalierte Kostenerstattung vor – sogar mit Abstaffelung der Pauschalen im Zeitverlauf. Ein von uns beauftragtes juristisches Gutachten hat ergeben, dass das mit Aussicht auf Erfolg beklagt werden kann.

MEDI-Blog: Dazu laufen ja bereits Musterverfahren.

Hofmann: Richtig. Dafür konnten wir sechs MEDI-Ärzte aus Baden-Württemberg gewinnen, die als Musterkläger gegen den Honorarbescheid von Januar 2019 für das 3. Quartal 2018 auftreten. Bei drei Ärzten geht es um die Installationskosten, bei den anderen drei um die Kosten des Betriebs des Konnektors einschließlich etwaiger Aufwände durch Ausfallzeiten.

MEDI-Blog: Und was ist bis jetzt geschehen?

Hofmann: Im Februar wurde Widerspruch eingelegt; nach Erlass des Bescheids folgt dann die Klage beim Sozialgericht. Alle übrigen Ärzte in Baden-Württemberg, die bereits einen Versichertenstammdatenabgleich mit dem Konnektor im 3. Quartal 2018 durchgeführt haben, haben wir dazu aufgerufen, selbst Widerspruch gegen den Honorarbescheid einzulegen. Dazu haben wir auf unsere Homepage ein entsprechendes Musterformular gestellt. Das ist ganz wichtig: Betroffene Praxisinhaber müssen hier unbedingt von sich aus Widerspruch einlegen!

MEDI-Blog: Und was passiert dann?

Hofmann: Mit Blick auf das Widerspruchs- und Klageverfahren des Musterklägers wird die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg diese Widerspruchsverfahren ruhend stellen. Dann gilt abzuwarten, bis das Musterverfahren entschieden ist. Auch zukünftige Widersprüche in Folgequartalen werden nach dem gleichen Schema behandelt. Parallel werden wir versuchen, über eine sog. Feststellungsklage die vollständige Übernahme der Kosten beim Sozialgericht einzuklagen.

MEDI-Blog: Viele MEDI-Mitglieder fragen sich auch, ob sie per Gesetz und unter Androhung von Honorarabzügen überhaupt dazu gezwungen werden dürfen, den Konnektor in ihren Praxen zu installieren?

Hofmann: Das lassen wir auch rechtlich prüfen. Schließlich haben wir Rückmeldung von Fachleuten bekommen, dass die Geräte aus ihrer Sicht veraltet sind und es immer noch Fragen zur Datensicherheit gibt. Diese wurden uns bis heute weder von der gematik noch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beantwortet! Dazu kommt noch der Haftungsaspekt, denn die EU-DSGVO verlagert hier möglicherweise die Verantwortung auf die Arztpraxen! Auch hierzu planen wir Musterverfahren. Diese können aber erst später starten, da erst dann die ersten Honorarbescheide mit dem Ein-Prozent-Abzug ergehen.

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1 Kommentar

  1. Dr. Werner Baumgärtner

    Wir bekommen täglich Anfragen, ob man jetzt den Konnektor installieren soll, denn die Politik macht Druck und KVen und die AIS-Hersteller raten zur Installation. 80 Prozent der Kolleginnen und Kollegen bundesweit wollten nicht installieren, ich gehe davon aus, dass jetzt trotzdem bereits 80 Prozent bestellt haben. So läuft das im System leider meistens, was unsere Position schwächt.

    Die Politik, die Gematik und die KVen übernehmen weder alle Installationskosten, noch die vollen Betriebskosten. Die Frage, was passiert, wenn der Konnektor frühzeitig kaputt geht, ist überhaupt nicht geklärt.

    Der Konnektor ist eine Tür ins Praxis-AIS, die uns aufgezwungen wird. Die Entscheidung für die Konnektoren fiel vor ca. 20 Jahren, heute würde niemand so eine Infrastruktur aufbauen – es gibt bessere technische Lösungen, die zudem billiger sind. Nach Angaben der Gematik und der KBV endet die Haftung des Arztes am Konnektor. Das Restrisiko für Angriffe aus den Praxen in die TI oder Angriffe der Praxen aus der TI tragen also die Praxen! Was das gemäß der Datenschutz Grundverordnung bedeutet, kann dort jeder nachlesen.

    Ich habe dazu eine E-Mail mit Fragen zu den Problembereichen an das verantwortliche KBV-Vorstandsmitglied Dr. Kriedel geschickt. Er hat mir so geantwortet, dass eigentlich alle Frage offen geblieben sind. Dass dazu in Facharzt.de eine Meldung erschien, jetzt seien alle Sicherheitsfragen beantwortet, spottet jeder Beschreibung.

    Ich bleibe bei der Einschätzung, dass aktuell eine Verweigerung der Installation der richtige Weg ist, sowohl politisch als auch bezüglich Kosten und Haftung. Dazu werde ich diese Woche ein bundesweites Rundschreiben verschicken und meine Antwort an Herrn Dr. Kriedel auf unsere Webseite stellen.

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