TSVG und Konnektor: Kommen Sie zu unserer Veranstaltung am 27. Februar

Zahlreiche Änderungsanträge zeigen, dass die große Koalition eifrig am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) weiterarbeitet. Gestern fand dazu die zweite Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. MEDI GENO-Chef Dr. Werner Baumgärtner fasst hier zusammen, was gegen das Gesetz spricht, das am 1. April in Kraft treten soll.

„Unsere Mitglieder und Gremien lehnen das Gesetz in toto ab, weil es keine Probleme löst, die Budgetierung belässt, die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen nicht koordiniert und in die Praxisorganisation eingreift“, fasst Baumgärtner zusammen und ergänzt: „Wir haben uns für eine Förderung der Facharztverträge als Ergänzung der Hausarztverträge eingesetzt und standen dazu gemeinsam mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFA) in Kontakt zum Ministerium. Das Ergebnis ist immer noch offen, stattdessen gibt es Terminservicestellen und 25 Stunden Mindestzeitvorgaben im Budget“, kritisiert er.

Vorschläge stoßen auf taube Ohren

Baumgärtner bemängelt außerdem, dass das Ministerium Vorschläge aus der Ärzteschaft zur Verbesserung der ambulanten Versorgung nicht annimmt: „Das wird als Lobbyismus der sogenannten Leistungserbringer bewertet.“

Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten fehlen die passenden Instrumente, damit sie sich gegen „das alles wehren können“, fügt der MEDI GENO-Vorsitzende hinzu und erinnert in diesem Zusammenhang an seine Klage für ein Streikrecht für Niedergelassene. Diese liegt seit zwei Jahren beim Bundesverfassungsgericht.

Ein weiteres Ärgernis bleibt der TI-Konnektor. „Uns wird zwangsweise eine Blackbox in die Praxen gestellt und wir haften hier finanziell und, Dank der EU-DSVGO, auch bezüglich des Datenschutzes“, so Baumgärtner. Deswegen hat MEDI Baden-Württemberg eine Musterklage gegen den Konnektor vorbereitet.

 

Am 27. Februar lädt Baumgärtner seine Mitglieder im Südwesten zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zur Telematikinfrastruktur und zum TSVG mit dem Vorstandsvorsitzenden der KV Baden-Württemberg Dr. Norbert Metke ein.

Beginn ist um 19 Uhr in der KV Baden-Württemberg, Albstadtweg 11 in Stuttgart.

„Mir ist eine Diskussion mit Ihnen sehr wichtig, damit wir alle Fragen beantworten und alle Unklarheiten beseitigen können“, betont er.

In den nächsten Tagen erhalten die MEDI-Mitglieder dazu diese schriftliche Einladung.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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