MEDI lässt Konnektor-Zwang prüfen und besorgt bisherige Kartenlesegeräte

28. Februar 2019

Dürfen Niedergelassene per Gesetz und unter Androhung von Honorarabzügen dazu gezwungen werden, den TI-Konnektor in ihren Praxen zu installieren – auch wenn die Geräte aus Sicht von IT-Experten veraltet und noch nicht alle Fragen zur Datensicherheit geklärt sind? Dem will MEDI Baden-Württemberg auf rechtlichem Weg nachgehen. Außerdem möchte die MEDIVERBUND AG Abhilfe für Praxen schaffen, die eine Installation des Konnektors und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur verweigern.

Damit diese Praxen ungestört weiterarbeiten können, brauchen sie zum Einlesen der Versichertenkarten die bisherigen Lesegeräte. Diese werden jedoch von der AIS-Industrie teilweise nicht mehr angeboten. Wer ein solches Gerät heutzutage haben möchte, findet es unter Umständen noch auf Online-Marktplätzen und muss dafür mitunter tief in die Tasche greifen.

MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner ist bereit, den Praxen in dieser Angelegenheit zu helfen: „Wir werden die erforderliche Menge alter Lesegeräte beschaffen und sie den Praxen bundesweit zur Verfügung stellen. Dazu werden wir den Bedarf schriftlich abfragen. Die Lieferung und der Support werden mindestens für die nächsten zwei Jahre sichergestellt. Unsere Mitglieder bekommen diese Geräte zum Vorteilspreis.“ Zum Schreiben gelangen interessierte Praxen hier.

Baumgärtner rechnet damit, dass deutschlandweit ein Drittel der Praxen den TI-Konnektor nicht bestellen und installieren wird. „Ursachen dafür sind nach wie vor ungeklärte Fragen zur Kostendeckung, Technik, Datensicherheit und Haftung im Falle von Hackerangriffen“, erklärt er.

„Neben unserer aktuellen Musterklage zur Kostendeckung werden wir auch noch rechtlich prüfen lassen, ob die Kolleginnen und Kollegen vom Gesetzgeber und unter Androhung von Honorarabzügen dazu gezwungen werden dürfen, ein technisches Gerät in Betrieb zu nehmen, das aus unserer Sicht veraltet ist und bei dem nach Aussagen unserer IT-Experten Fragen zur Datensicherheit bestehen, die weder von der gematik noch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beantwortet werden konnten“, so Baumgärtner.

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