Unser Praxisbedarf hat jetzt auch einen Onlineshop

Praxisbedarf konnte man beim MEDI Verbund bis jetzt nur via Telefon, Fax oder über die Onlinesoftware FASTORDER bestellen. Künftig geht es ganz bequem über unseren Onlineshop – auf dem PC, Mac, Tablet oder Smartphone.

Vor der ersten Bestellung registriert man sich auf www.mediverbund-shop.de. Wer schon eine Kundennummer hat, gibt diese bei der Registrierung an. Damit wird sichergestellt, dass niemand zweimal angelegt wird.

Wer seine Registrierung abgeschlossen hat, bekommt eine Bestätigung per E-Mail. Danach schaltet die MEDIVERBUND Praxisbedarf GmbH den neuen Account frei. Das geschieht in der Regel innerhalb weniger Stunden. Auch hier bekommt der Kunde eine E-Mail.

Schnell und sicher

Die Vorteile des Onlineshops liegen auf der Hand: Mit den individuellen Zugangsdaten und nur wenigen Klicks hat man direkten Zugriff auf über 6.000 Artikel. Der Shop ermöglicht auch das Anlegen unterschiedlicher Favoritenlisten. Damit wird der Bestellvorgang erheblich vereinfacht und es gibt, anders als beim Faxversand, weder Schreib- noch Übertragungsfehler.

Jeder Kunde bekommt automatisch eine Bestätigung seiner Bestellung. Damit kann er seine Bestellung sofort kontrollieren. Bestellungen, die beim MEDIVERBUND bearbeitet werden, tauchen in der Historie auf und können nachverfolgt werden. So erfährt der Kunde auch, wann die Artikel geliefert werden.

Die bestellten Artikel können auch statistisch getrennt nach Praxis- und Sprechstundenbedarf ausgewertet werden. Auf diese Weise überblickt man zum Beispiel den Sprechstundenbedarf, der bereits im laufenden Quartal abgerechnet wurde.

 

Für Fragen rund um den Onlineshop steht Ihnen Ihr Ansprechpartner Sebastian Roder gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0711 806079-235 oder per E-Mail unter roder@medi-verbund.de

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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