Die Erfolgsgeschichte geht weiter

16. Januar 2019

Im neuen Jahr gibt es in Baden-Württemberg auch neue Facharztverträge. Hier arbeitet die MEDIVERBUND AG in gewohnter Manier eng mit den Berufsverbänden im Land zusammen.

Aktuell gibt es mit der AOK Baden-Württemberg Facharztverträge für Kardiologie, Gastroenterologie, Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie, Orthopädie, Chirurgie, Rheumatologie, Urologie und Diabetologie. Das gilt, mit Ausnahme Diabetologie, auch für die Bosch BKK.

Insgesamt sind fast 650.000 Versicherte in die Facharztprogramme eingeschriebenen. Die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten behandeln pro Quartal rund 230.000 Patientinnen und Patienten.

Neue Verträge

Noch Ende 2018 hat die Südwest-AOK Facharztverträge für Nephrologie, Pneumologie und HNO ausgeschrieben. Sie sollen im Juli beziehungsweise Oktober starten. Im April wird der AOK-PNP-Vertrag um ein Modul Kinder- und Jugendpsychiatrie und der AOK-Diabetologievertrag um das Modul Diabetisches Fußsyndrom ergänzt.

Mit der BKK VAG Baden-Württemberg steht der MEDIVERBUND in Verhandlungen zu einem Facharztvertrag Psychotherapie. Hier rechnet die Vertragsabteilung in den nächsten Wochen mit einer Zuschlagserteilung. In diesem Fall könnte der Vertrag zum 1. Juli umgesetzt werden.

Evaluierte Ergebnisse

Dass die Zusammenarbeit zwischen dem MEDI Verbund, den fachärztlichen Berufsverbänden und der AOK Baden-Württemberg zurecht als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden darf, beweist auch die letzte HZV-Evaluation. Die dortigen Ergebnisse gehen durchaus auf das Konto der intensiveren Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten.

Die Vorteile für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten, wie effizientere Kommunikation, schnellere Terminvergabe, kürzere Wartezeiten, Vermeidung von Doppeluntersuchungen, Verhinderung unnötiger Klinikeinweisungen und Harmonisierung von Arzneimittelverordnungen, liegen auf der Hand.

Teilnehmende Mediziner und Therapeuten haben dank der besseren Vergütungsstruktur eine höhere Behandlungsintensität im Vergleich zur Regelversorgung. Das führt unter anderem dazu, dass die sprechende Medizin angemessen bezahlt wird – auch wenn ein Patient den Arzt mehrfach im Quartal aufsuchen muss.

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MEDI: GOÄ darf Ärzteschaft nicht spalten

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