Bessere Vergütung für Kardiologen und Gastroenterologen

Die MEDIVERBUND AG hat sich zusammen mit der BKK VAG auf ein Honorarplus und zusätzliche Leistungen in ihren Facharztverträgen nach § 140a SGB V geeinigt. Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar.

Im Kardiologievertrag gibt es neben einer deutlich höheren Vergütung neue kardiologische Leistungen, wie beispielsweise die Implantation eines Eventrecorders oder von Defibrillatoren und Laborleistungen. Hier finden teilnehmende Ärztinnen und Ärzte eine Übersicht aller Leistungen sowie die aktuellen Vertragsanpassungen inklusive der Vergütungspositionen:

Gastroenterologen, die am Facharztvertrag der Betriebskrankenkassen teilnehmen, können sich künftig über eine deutlich höhere Vergütung bei den Grund- und Zusatzpauschalen freuen. Darüber hinaus steigen die Vergütung der praxisklinischen Betreuung und die Zuschläge der Onkologievereinbarung. Außerdem können die Vertragsteilnehmer bei einer Polypektomie ab dem vierten abgetragenen Polypen einen Zuschlag abrechnen. Hier finden Sie einen Überblick über die Vergütungsregelungen:

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.