HZV: Partner im Südwesten entwickeln BKK-Verbund-Vertrag weiter

Hausärzte, die an der HZV des BKK-Verbunds in Baden-Württemberg teilnehmen, dürfen sich ab 1. Januar 2019 über eine höhere Vergütung freuen. Das haben GWQ ServicePlus AG (GWQ), MEDI Baden-Württemberg, MEDIVERBUND AG und Hausärzteverband Baden-Württemberg beschlossen.

Der GWQ-Vertrag löst den bislang geltenden Verbund-Vertrag ab, dessen Grundlage 2010 und später gefällte Schiedssprüche oder analog abgeschlossene Verträge waren. Die Überführung in den GWQ-Vertrag ermöglicht nun eine partnerschaftliche Weiterentwicklung. Er steht rund 630.000 Versicherten von 22 Krankenkassen offen. Der Übergang ist so organisiert, dass Ärzte und Versicherte reibungslos in den neuen Vertrag überführt werden.

Die jetzt vorgenommenen Anpassungen verbessern insbesondere die Rahmenbedingungen bei präventiven Leistungen sowie in der Palliativversorgung. Die neuen Leistungen umfassen unter anderem eine Palliativpauschale von 120 Euro pro Quartal. Darüber hinaus werden präventive Maßnahmen, wie beispielsweise Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, durch höhere Zuschläge gefördert.

Mit der Anpassung des Vertrags wird zudem die Delegation nichtärztlicher Aufgaben an die VERAH® gestärkt. Durch ihre Weiterqualifikation können VERAH® die Hausärzte bei ausgewählten Tätigkeiten unterstützen und somit entlasten. Typische Einsatzbereiche sind unter anderem Wund- und Praxismanagement, aber auch Hausbesuche, bei denen keine ärztliche Expertise notwendig ist. Im weiterentwickelten Vertrag wird der VERAH®-Zuschlag von bisher 5 Euro auf 9 Euro angehoben.

Dr. Johannes Thormählen, Vorstand der GWQ ServicePlus AG, sieht hierin ein deutliches Signal zur Stärkung der Hausarztpraxis: „Bereits jetzt werden Ärzte mit stets zunehmenden Herausforderungen in ihrem Behandlungsalltag konfrontiert. Neben der steigenden Zahl multimorbider Patienten sollen sie immer mehr Zeit für eine zunehmende Patientenzahl aufbringen. Qualifiziertes, speziell auf die Bedürfnisse der Hausarztpraxis geschultes Personal ist daher umso wichtiger. Der Hausarzt kann nichtärztliche Aufgaben an die Versorgungsassistentin (VERAH®) delegieren und wird so entlastet. Durch die Förderung der VERAH® will die GWQ zukunftsorientiert nicht nur im Interesse ihrer Kunden und ihrer Versicherten handeln, sondern auch in Baden-Württemberg die hausärztliche Versorgung unterstützen.“

Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands Baden–Württemberg, befürwortet die Weiterentwicklung der Verträge unter mehreren Gesichtspunkten: „Die bisherigen 25 Einzelverträge des BKK-Verbund-Vertrags werden in einem GWQ-Vertrag zusammengefasst. Der Vertrag wurde mit dem Vertragspartner ausgehandelt, nicht mit einem Schiedsspruch bestätigt wie die Altverträge. In den Verhandlungen konnte eine Honorarsteigerung von ca. zehn Prozent erreicht werden. Die Anpassung des VERAH®- Zuschlags und die Erhaltung der bisherigen Leistungen ist ein positives Signal an die Ärzteschaft“, betonte er.

Auch Dr. Werner Baumgärtner, Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland, begrüßt die Verbesserungen: „Der neue GWQ-HZV-Vertrag ist ein Schritt in die richtige Richtung zur selektivvertraglichen Gestaltung der ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg. Darauf aufbauend sind weitere Entwicklungen, z. B. zur Anbindung von Facharztverträgen oder zur Digitalisierung, möglich.“

In Baden-Württemberg nehmen aktuell bereits mehr als 2,2 Millionen Versicherte an den Vollversorgungsverträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung teil. Die Patienten entscheiden sich mit ihrer Teilnahme dazu, bei allen gesundheitlichen Beschwerden zuerst ihren Hausarzt aufzusuchen. Teilnehmende Hausärzte verpflichten sich, regelmäßig besondere Qualifikationen und hausarztspezifische Fortbildungen nachzuweisen.