ärztegenossenschaft Nord fordert MVZ-Gründung von Praxisnetzen im TSVG ein

Die ärztegenossenschaft Nord e.G. (äg Nord) widerspricht der Auffassung der KBV, Praxisnetzen im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Möglichkeit zur MVZ-Gründung zu verwehren. Dr. Svante Gehring, 1. Sprecher der äg Nord, betrachtet die Begründung, Praxisnetze vor unternehmerischen Interessen schützen zu wollen, als fadenscheinig.

“Niedergelassene Ärzte müssen ihre Praxen und Praxisnetze wie Unternehmen führen”, so Gehring, “um in einem liberalisierten Gesundheitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein!“

Gehring macht keinen Hehl daraus, dass er sich viele Jahre gegen diese Liberalisierung gestemmt hatte. “Mit den Jahren musste ich einsehen”, so Gehring weiter, “dass die Politik die Zeit nicht zurückdrehen und Shareholder-Value-Interessen aus dem deutschen Gesundheitswesen verbannen wird.”

Seit Jahren setzt sich die äg Nord als Gemeinschaft von angestellten und niedergelassenen Ärzten für gleich lange Spieße im Gesundheitswesen ein, um eine freiberuflich geprägte, wohnortnahe Versorgung zu erhalten. Sie fordert deshalb, dass dem laufenden Ausverkauf von Praxen und MVZ an Klinikketten und Kapitalinteressen Einhalt geboten werden muss und, wie im TSVG vorgesehen und vom Bundesrat konkretisiert, nun endlich auch Gemeinschaften von niedergelassenen Ärzten in die Lage versetzt werden sollten, MVZ zu gründen. Dass gerade die eigene Körperschaft dies zu verhindern versucht, stößt bei vielen Praxisnetzen auch bundesweit auf großes Unverständnis.