Delegiertenversammlung: TI-Kosten müssen komplett übernommen werden

Die Delegiertenversammlung von MEDI Baden-Württemberg fordert Minister Spahn und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf, auf Krankenkassen und KBV einzuwirken, damit alle Kosten, die den Praxen bei Installation und Betrieb des TI-Konnektors entstehen, übernommen werden.

Einer entsprechenden Resolution stimmte das Gremium einstimmig zu. „Die in der Kostenerstattung enthaltenen 900 Euro stehen den Praxen und nicht der AIS-Industrie zu“, betont MEDI-Vorstandschef Dr. Werner Baumgärtner. „Falls es wegen der Konnektortechnik zu Störungen im Praxisbetrieb kommt, sind diese Kosten ebenfalls zu übernehmen“, heißt es in der Resolution.

MEDI Baden-Württemberg und andere Verbände in MEDI GENO Deutschland werden wegen der nicht rechtskonformen Kostenerstattung in ihren KVen Musterklagen vorbereiten. „Wir prüfen aktuell auch noch Fragen zur veralteten Konnektortechnik und zur Sicherheit“, sagt Baumgärtner. „Diese Punkte könnten noch Gegenstand einer eigenen Klage werden.“

Ein weiteres Thema war das TSVG. Das Gesetz verbessert die Versorgung in den Praxen nicht, sind sich die Delegierten einig. Eingriffe in den Praxisablauf durch Terminservicestellen und der Zwang zu offenen Sprechstunden würden die Versorgung sogar verschlechtern. „Der ärztliche Nachwuchs wird unter diesen Bedingungen einen noch größeren Bogen um die Niederlassung machen“, warnt der MEDI-Chef, „ein Einstieg in die Entbudgetierung sieht anders aus.“ Die Delegierten sehen die Terminservicestellen als „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für KVen“, die die Niedergelassenen selbst finanzieren müssen. Wie Patientensteuerung und schnellere Facharzttermine besser klappen, zeigen die Hausarzt- und Facharztverträge. „Deswegen setzen wir uns für die Förderung dieser Verträge nach § 140a SGB V ein. Die notwendigen Änderungen liegen dem BMG vor“, so Baumgärtner.

Zum Schluss hat die Delegiertenversammlung zwei Satzungsänderungen zugestimmt: Mitglieder können sich künftig auch zu Rechtsfragen rund um die Niederlassung kostenfrei an die Syndikusanwälte des MEDIVERBUNDs wenden. Und Senioren müssen ab 2019 keinen Mitgliedsbeitrag mehr entrichten.

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