TI: Baumgärtner sucht betroffene Praxen für Klage

Das Rechtsgutachten des MEDI Verbunds zum TI-Konnektor stellt fest, dass Praxen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen sind, ihre entstandenen Kosten erstattet bekommen müssen. Nun strebt MEDI eine Muster- oder Sammelklage an und sucht dafür betroffene Praxen.

MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner richtet sich heute mit einem Schreiben und einer Videobotschaft an seine Mitglieder und diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die im Sommer an der bundesweiten Umfrage teilgenommen haben. Damit MEDI eine Klage vorbereiten kann, braucht der Verbund folgende Informationen oder Unterlagen:

  1. Kostennachweise/Rechnungen für die Installation des TI-Konnektors
  2. Nachweis der Kostenerstattung durch die KV
  3. Aufstellung der eigenen Praxiskosten, die beinhalten, wie viele Stunden für Schulung, Installation des Konnektors und die Behebung der Störungen in den Praxen angefallen sind – für Ärzte und für MFAs. Das gilt auch für zusätzliche Stunden wegen der Umstellung von eGK1 auf eGK2, Ersatzverfahren etc.

Baumgärtners Rundschreiben hängt ein Fragebogen an, den die Ärztinnen und Ärzte ausfüllen und
an 0711 806079-544 faxen sollen.

Darüber hinaus möchte MEDI den Ausbau der Telematikinfrastruktur prüfen lassen: „Wir wollen wissen, ob die Konnektoren über weitere technische Funktionen außer der einfachen Prüfung der Versichertenstammdaten verfügen. Es wäre verheerend und kostenträchtig, wenn man die Konnektoren demnächst wieder austauschen müsste“, erklärt Baumgärtner.

Das stellt das Gutachten fest
Das Rechtsgutachten, das MEDI in Auftrag gegeben hat, ist vor zwei Wochen zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Die angefallenen Kosten der betroffenen Praxen müssen in der vollen Höhe erstattet werden
  • Für Funktionsstörungen gelten die allgemeinen Haftungspflichten gegenüber dem Hersteller
  • Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Vertragsarztes endet dort, wo der Einfluss des Einzelnen aufgrund fehlender Einwirkungsmöglichkeiten auf das System der Telematikinfrastruktur faktisch begrenzt ist
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...

Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.