TI: Baumgärtner sucht betroffene Praxen für Klage

Das Rechtsgutachten des MEDI Verbunds zum TI-Konnektor stellt fest, dass Praxen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen sind, ihre entstandenen Kosten erstattet bekommen müssen. Nun strebt MEDI eine Muster- oder Sammelklage an und sucht dafür betroffene Praxen.

MEDI-Chef Dr. Werner Baumgärtner richtet sich heute mit einem Schreiben und einer Videobotschaft an seine Mitglieder und diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die im Sommer an der bundesweiten Umfrage teilgenommen haben. Damit MEDI eine Klage vorbereiten kann, braucht der Verbund folgende Informationen oder Unterlagen:

  1. Kostennachweise/Rechnungen für die Installation des TI-Konnektors
  2. Nachweis der Kostenerstattung durch die KV
  3. Aufstellung der eigenen Praxiskosten, die beinhalten, wie viele Stunden für Schulung, Installation des Konnektors und die Behebung der Störungen in den Praxen angefallen sind – für Ärzte und für MFAs. Das gilt auch für zusätzliche Stunden wegen der Umstellung von eGK1 auf eGK2, Ersatzverfahren etc.

Baumgärtners Rundschreiben hängt ein Fragebogen an, den die Ärztinnen und Ärzte ausfüllen und
an 0711 806079-544 faxen sollen.

Darüber hinaus möchte MEDI den Ausbau der Telematikinfrastruktur prüfen lassen: „Wir wollen wissen, ob die Konnektoren über weitere technische Funktionen außer der einfachen Prüfung der Versichertenstammdaten verfügen. Es wäre verheerend und kostenträchtig, wenn man die Konnektoren demnächst wieder austauschen müsste“, erklärt Baumgärtner.

Das stellt das Gutachten fest
Das Rechtsgutachten, das MEDI in Auftrag gegeben hat, ist vor zwei Wochen zu folgenden Ergebnissen gekommen:

  • Die angefallenen Kosten der betroffenen Praxen müssen in der vollen Höhe erstattet werden
  • Für Funktionsstörungen gelten die allgemeinen Haftungspflichten gegenüber dem Hersteller
  • Die datenschutzrechtliche Verantwortung des Vertragsarztes endet dort, wo der Einfluss des Einzelnen aufgrund fehlender Einwirkungsmöglichkeiten auf das System der Telematikinfrastruktur faktisch begrenzt ist
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

MEDI: GOÄ darf Ärzteschaft nicht spalten

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. mahnt, dass der von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) konsentierte Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Ärzteschaft nicht spalten und weiter schwächen darf. MEDI lehnt den neuen GOÄ-Entwurf weiterhin entschieden ab und fordert die BÄK auf, nötige Nachbesserungen konsequent vorzunehmen.

„Meine Arbeit hier empfinde ich als gesellschaftlich relevant und sinnstiftend“

Berührungspunkte mit ärztlicher Berufspolitik hatte Jill Sayer noch nicht, als sie unmittelbar nach ihrem Bachelor-Abschluss ihren Job als Referentin für Unternehmenskommunikation beim MEDI-Verbund antrat. Entsprechend viel gab es in den ersten sechs Monaten zu lernen. Besonders spannend fand sie die Protestaktionen, an deren Organisation sie von Anfang an maßgeblich beteiligt war.

Fusion zweier Landarztpraxen: „Es klappt, wenn alle an einem Strang ziehen!“

Wenn eine von zwei hausärztlichen Praxen in einem kleinen Ort schließt, stellt das auch die verbleibende Praxis vor große Probleme. Um die Versorgung im Ort langfristig zu sichern, hat MEDI-Hausarzt Dr. Volker Dietz seine Praxis vergrößert. Er beschäftigt nun mehrere Ärztinnen und Ärzte als Angestellte – und den älteren Kollegen, der seine eigene Praxis aufgegeben hat. Zum Gelingen hat auch die Unterstützung durch Bürgermeister und Stadtverwaltung beigetragen.