MEDI warnt vor Faxen der Datenschutzauskunft-Zentrale

Zurzeit sind Faxe der Datenschutzauskunft-Zentrale in Umlauf, die suggerieren, dass der Empfänger aus Datenschutzgründen die im Fax erbetenen Angaben machen und mit seiner Unterschrift bestätigen müsse. Das ist jedoch ein Täuschungsversuch!

Das Faxschreiben ist so aufgebaut, dass eine eilige Antwort gefordert wird. Das ist aber nur ein Trick, damit der Empfänger das Kleingedruckte nicht liest. Wer das Schreiben unterzeichnet, schließt mit seiner Unterschrift einen Vertrag über drei Jahre ab! Dann werden dem Unterzeichner pro Jahr 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Deswegen raten wir Ihnen dringend: Prüfen Sie genau, was Sie unterschreiben und ob Sie die angebotenen Leistungen tatsächlich benötigen. Eine Pflicht zum Ausfüllen und zur Unterschrift sowie zur Rücksendung besteht nicht!

Falls Sie das Fax bereits ungelesen unterschrieben und zurückgeschickt haben sollten, raten wir Ihnen dringend dazu, Ihre Erklärung umgehend zu widerrufen und sie außerdem wegen arglistiger Täuschung anzufechten.

 

MEDI-Mitglieder können sich bei weiteren Fragen gerne an
das Rechtsreferat der MEDIVERBUND AG wenden:

Sarah Kirrmann
Tel. 0711 80 60 79 275, E-Mail: kirrmann@medi-verbund.de

Angela Wank
Tel. 0711 80 60 79 277, E-Mail: wank@medi-verbund.de

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Digital-Gesetz: „ePA muss sichtbaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben“

Aktuell befinden sich zwei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag: das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). MEDI fordert für das Digital-Gesetz einen klaren Mehrwert für Patientinnen, Patienten und Praxen. „Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es für uns essenziell, dass die Patientendaten in ärztlicher Hand bleiben“, mahnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

Beschluss der KVBW zum Notdienst

Gestern hat die Vertreterversammlung der KVBW dem Konzept zur Notfalldienstreform des KV-Vorstands zugestimmt. Erste wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme ist eine Onlineplattform als Vertreterbörse, die wir bereits schon anbieten. Als Nächstes prüft die KVBW die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die den NFD als Sitzdienst übernehmen könnten.

MVZ: Grundsätzliches Lob, aber auch Kritik am FDP-Positionspapier

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier mit dem Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten“ der Freien Demokraten, kritisiert aber einzelne Punkte des Papiers. Medizinische Versorgungszentren, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden, sieht MEDI kritisch. Außerdem fehlt dem Ärzteverband die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen innerhalb des Positionspapiers.