MEDI-Spitzenkandidat Wolfgang Miller unterstützt Spahn-Vorstoß

In der aktuellen Diskussion um die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende lobt Dr. Wolfgang Miller, niedergelassener Orthopäde und Unfallchirurg und Spitzenkandidat für die diesjährigen Ärztekammer-wahlen im Südwesten, Minister Spahns Engagement. „Unregelmäßigkeiten in der Vergangenheit und Vergütungsfragen sind nicht der Hauptgrund dafür, dass wir in Deutschland zu wenig Organspender haben“, ist Miller überzeugt. „Der eigene Tod passt für die meisten Menschen einfach nicht zum Leben und wird verdrängt.“Da helfen auch keine Appelle, ist sich Miller sicher. „Die Kampagnen der letzten Jahre haben nichts bewirkt“, bilanziert er und ergänzt mit Blick auf andere europäische Länder: „Viele unserer Nachbarn haben Erfahrung mit der Widerspruchslösung. Sie ist, basierend auf einem solidarischen Prinzip, ein Geschenk für Spender und Empfänger gleichermaßen. Das ist, davon bin ich zutiefst überzeugt, der richtige Weg. Danke an Jens Spahn für diesen mutigen Schritt.“Die Ärzteschaft müsse das Thema in allen Facetten diskutieren und weitertragen. „Wir haben in der Vergangenheit mit der Diskussion um die ärztliche Sterbebegleitung ein ähnlich heißes Eisen angepackt“, erinnert der Facharzt, der in Leinfelden-Echterdingen niedergelassen und Mitglied des erweiterten Vorstands von MEDI Baden-Württemberg ist. „Wir brauchen eine gut durchdachte und wasserdichte Widerspruchslösung, die fachlich, ethisch, und menschlich funktioniert.“Dr. Wolfgang Miller ist 55 Jahre alt und gehört zu den MEDI-Gründern der ersten Stunde. Er kandidiert bei den Ärztekammerwahlen in Baden-Württemberg im November auf der Liste „Gemeinsame Zukunft“, der sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte unterschiedlicher Ärzteverbände im Land angeschlossen haben.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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