„Viele Praxen setzen die Verordnung zu lax um“

Seit dem 25. Mai hat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) auch für Praxen Gültigkeit. Genau wie MEDI Baden-Württemberg bietet auch MEDI Südwest den Mitgliedern hierbei Unterstützung an. Indes beobachtet Geschäftsführer Axel Motzenbäcker, dass die Verordnung von vielen Praxen zu oberflächlich umgesetzt wird.

MEDI: Herr Motzenbäcker, wie äußert sich das?

Motzenbäcker: Viele Ärzte fragen sich nur, ob sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Wenn nicht, ist für sie das Thema erledigt. Das ist aber fahrlässig, denn die durch die DSGVO normierten umfangreichen Auskunfts- und Informationspflichten für Patienten müssen alle Praxen erfüllen. Hinzu kommen umfangreiche Meldepflichten bei Datenpannen gegenüber den Landesdatenschutzbehörden. Hier müssen Praxen formelle Anforderungen erfüllen, die schon fast ein eigenes Qualitätsmanagement erfordern. Dazu kommen umfangreiche Dokumentationspflichten und Fortbildungsverpflichtungen für die Praxisteams.

MEDI: Welche Hilfestellung bekommen Ihre Mitglieder?

Motzenbäcker: Wir haben ein Paket mit unterschiedlichen Maßnahmen geschnürt. Beispielsweise besuche ich als Fachkraft für Datenschutz (DEKRA) Praxen für einen Datenschutzaudit, um sie bei der Erfüllung der compliance-rechtlichen DSGVO-Vorgaben zu unterstützen. Darüber hinaus koordinieren wir die Anpassung der Netzwerkstrukturen in den Praxen mit ihren Software- und Servicepartnern. Auf Wunsch können wir auch zusätzlich ein DIN-ISO-QM-System implementieren, was nicht nur aus DSGVO-Sicht Sinn macht.

Wir nehmen uns auch die Praxishomepage vor und passen sie bei Bedarf an. Wir achten darauf, dass es keine unnötigen Dokumentationen gibt und auch die eingesetzten Formulare DSGVO-konform sind. MEDI-Ärzte und ihre Teams können sich bei unseren QM-Schulungstagen oder in gesonderten Datenschutzschulungen zur DSGVO weiterbilden. Wir begleiten die Mitglieder durch den gesamten Prozess.

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Digital-Gesetz: „ePA muss sichtbaren Mehrwert für Patienten und Praxen haben“

Aktuell befinden sich zwei Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag: das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) und das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). MEDI fordert für das Digital-Gesetz einen klaren Mehrwert für Patientinnen, Patienten und Praxen. „Beim Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist es für uns essenziell, dass die Patientendaten in ärztlicher Hand bleiben“, mahnt der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg und praktizierende Kardiologe Dr. Norbert Smetak.

Beschluss der KVBW zum Notdienst

Gestern hat die Vertreterversammlung der KVBW dem Konzept zur Notfalldienstreform des KV-Vorstands zugestimmt. Erste wichtige und schnell umsetzbare Maßnahme ist eine Onlineplattform als Vertreterbörse, die wir bereits schon anbieten. Als Nächstes prüft die KVBW die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten, die den NFD als Sitzdienst übernehmen könnten.

MVZ: Grundsätzliches Lob, aber auch Kritik am FDP-Positionspapier

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. begrüßt das Positionspapier mit dem Titel „Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung erhalten“ der Freien Demokraten, kritisiert aber einzelne Punkte des Papiers. Medizinische Versorgungszentren, die durch die Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden, sieht MEDI kritisch. Außerdem fehlt dem Ärzteverband die Gleichstellung der Gründungseigenschaften von Krankenhäusern und Niedergelassenen innerhalb des Positionspapiers.