Ärztekammerwahlen 2018: „Gemeinsame Zukunft“ stellt Ziele vor

Bei den diesjährigen Ärztekammerwahlen in Baden-Württemberg kandidieren die MEDI-Vertreter wieder zusammen mit anderen Verbänden auf der Liste „Gemeinsame Zukunft“. Neu ist dieses Mal: Zusätzlich zu den Versandaktionen per Post stellt sich die Liste auf einer eigenen Homepage vor.Die Ziele der „Gemeinsamen Zukunft“ decken sich mit denen von MEDI Baden-Württemberg. MEDI-Spitzenkandidat Dr. Wolfgang Miller hat sie mit den anderen Kandidatinnen und Kandidaten ausgearbeitet und abgestimmt:Weiterbildung flexibel gestalten: Qualität zählt!Heute und morgen muss der hohe Qualitätsstandard gewährleistet sein. Dazu brauchen wir Augenmaß. In der neuen Weiterbildungsordnung wollen wir soweit wie möglich berufsbegleitende Anteile ermöglichen. Auch bei Beschäftigungsverhältnissen bei verschiedenen Arbeitgebern, Nebeneinander von Niedergelassener Tätigkeit und Anstellung im Krankenhaus muss eine Weiterbildung möglich sein. Entscheidend ist die Qualität, nicht allein der Status. Dazu braucht es Mut.Fortbildung zeitgemäß organisieren: Mit neuen Tools für eine schnellere AnerkennungWir legen Wert auf die Produktneutralität. Werbeveranstaltungen sind keine Fortbildung. Das bewährte Anerkennungsverfahren der Fortbildungen muss optimiert werden, die Fristen zur Anmeldung sollen kürzer sein. Mit der Fortbildungs-App stehen wir noch ganz am Anfang. Das wird eine Aufgabe der nächsten Jahre sein.Service online und persönlich verbessern: Wir sind da für unsere MitgliederDie Kolleginnen und Kollegen müssen unser Angebot unkompliziert abrufen können. Verlässliche Ansprechpartner und E-Services schließen sich dabei nicht aus, sondern ergänzen sich. Dazu gehört ein interaktiver Internetauftritt genauso wie einfache und verlässliche Termine für ein individuelles Gespräch. Wir sind die Kammer!Bezirke und Ärzteschaften stärken: „Vor Ort“ ist besser als „da oben“Die Landesärztekammer ist eine Chance. Schon heute sind wir eine gemeinsame Körperschaft, vielfältig wie unsere Bezirke und Kreise. In den Bezirken kennen wir die Kliniken und die ambulante Versorgungslandschaft. In den Kreisen wird Kammer gelebt. Was vor Ort besprochen werden kann, muss vor Ort bleiben. Dazu brauchen auch die Ärzteschaften ausreichende Mittel.Mit den Menschen und der Politik sprechen: Eine gute Versorgung geht nur gemeinsamWir sind Teil der Gesellschaft, als Kammer mit eigenen Rechten ausgestattet. Das bedeutet Verantwortung für die Menschen in unserm Land. Dazu wollen wir das Gespräch mit der Verwaltung und den gewählten Volksvertretern auf allen Ebenen weiter ausbauen. Wir wollen uns einbringen bei der Kenntnisprüfung und als Approbationsbehörde. Wir wollen auch hier unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden.Die Ziele, Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten und weitere wichtige Informationen rund um die Kammerwahlen im Südwesten finden Ärztinnen und Ärzte auch online. „Mit unserer Website wollten wir insbesondere die jüngeren Kolleginnen und Kollegen über unsere Ziele informieren und sie zur Wahl aufrufen“, erklärt Miller und fügt hinzu: „Wir müssen mitmachen, uns zu Wort melden und wählen. Wir sind die Kammer – wir haben es in der Hand.“
Wichtige Termine 

  • 5. Oktober, 24 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge bei den Bezirkswahlleitern/Ärztekammern (durch den Berufsverband bzw. Listenverantwortlichen)
  • Ab 9. November: Versand der Wahlunterlagen
  • 30. November, 24 Uhr: Endzeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts. Die Wahlergebnisse werden voraussichtlich im Dezember im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekanntgegeben.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.