Immer mehr Behandler nutzen das Arztportal für Facharztverträge

1.188 Ärzte und Psychotherapeuten, die an den Facharztverträgen verschiedener Krankenkassen in Baden-Württemberg außerhalb der Regelversorgung teilnehmen, nutzen das Arztportal der MEDIVERBUND AG. Es bietet ihnen viele Vorteile und erleichtert ihnen die Arbeit im Praxisalltag.Über das Portal bekommen die Vertragsteilnehmer wichtige Dokumente wie beispielsweise Abrechnungsnachweise oder -empfangsbestätigungen schneller. Außerdem finden sie in ihrem Abrechnungsnachweis schnell und komfortabel einzelne Patienten oder Abrechnungspositionen.Praxen, die sich im MEDIVERBUND-Arztportal anmelden, können auch ihre persönlichen Daten eigenständig eingeben oder nach Belieben aktualisieren. Da im Arztportal auch Dokumente mit Patienteninformationen bereitgestellt werden, ist der Zugang zum Portal besonders geschützt: Die Vertragsteilnehmer müssen der MEDIVERBUND AG eine Handynummer und/oder eine E-Mail-Adresse angeben. Bei jeder Anmeldung im Arztportal bekommt der Nutzer von der AG einen Sicherheitscode per SMS oder E-Mail geschickt. Dieser garantiert ein hohes Sicherheitsniveau.Ass.-jur. Frank Hofmann, Vorstand der MEDIVERBUND AG, bestätigt den positiven Trend knapp zwei Jahre dem Start des Portals: „Die Reaktionen der Mediziner und Therapeuten, die unser Portal nutzen, ist nach wie vor durchweg positiv. Sie schätzen es zum Beispiel sehr, dass sie automatisch darauf hingewiesen werden, wenn für sie neue Abrechnungsunterlagen bereitstehen.“In Baden-Württemberg nehmen 2.112 Ärzte und psychologische Psychotherapeuten an der alternativen fachärztlichen Versorgung nach § 73c beziehungsweise § 140a SGB V teil. 
ACHTUNG: Der nächste Abrechnungsstichtag steht vor der Tür! Die MEDIVERBUND AG braucht bis spätestens 5. Oktober die Abrechnungsdaten der Vertragsteilnehmer. SANE-Fälle können nach diesem Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden!

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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