Therapie mit Antikoagulanzien – Vergütung für VKA-Behandlung bleibt bestehen

Trotz der kontrovers geführten Diskussionen zur Verordnung der sogenannten neuen oralen Antiko­agulanzien (NOAK) beziehungsweise der altbekannten Vitamin­K­Antagonisten (VKA) haben sich die Vertragspartner in Baden­Württemberg darauf geeinigt, auch künftig den Mehraufwand in der Betreuung von VKA­-Patienten bei klar definierten Krankheitsbildern gesondert zu vergüten. 
 Krankheitsbilder mit gesonderter Selektivvertragsvergütung bei VKA-Therapien
Alle hierfür wichtigen Abrechnungsmodalitäten stehen in den beiden folgendenTabellen. 
 Krankenkassen mit gesonderter HZV-Vergütung bei VKA-Therapie
 Krankenkassen mit gesonderter Facharztvertragsvergütung bei VKA-Therapie

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Psychotherapie: „Der Versorgungsbedarf wird immer größer“

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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz: MEDI droht mit Korbmodell

Die fachübergreifenden Ärzteverbände MEDI GENO Deutschland e. V. und MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisieren den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit, der am vergangenen Samstag bekannt wurde, scharf. Der Verband spricht von einem “Generalangriff auf den Sicherstellungsauftrag“ und kündigt an, das sogenannte Korbmodell in Erwägung zu ziehen.