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Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-...
Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ ist im Gegensatz zu investorengetragenen Konzepten nachfolge- und berufspolitisch orientiert und außerdem darauf ausgerichtet, die ärztliche Freiberuflichkeit zu...
Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ ist im Gegensatz zu investorengetragenen Konzepten nachfolge- und berufspolitisch orientiert und außerdem darauf ausgerichtet, die ärztliche Freiberuflichkeit zu stärken. In diesem Jahr feiert das Projekt sein siebenjähriges Bestehen.
Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.
Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.