Therapie mit Antikoagulanzien – Vergütung für VKA-Behandlung bleibt bestehen

1. August 2018

Trotz der kontrovers geführten Diskussionen zur Verordnung der sogenannten neuen oralen Antiko­agulanzien (NOAK) beziehungsweise der altbekannten Vitamin­K­Antagonisten (VKA) haben sich die Vertragspartner in Baden­Württemberg darauf geeinigt, auch künftig den Mehraufwand in der Betreuung von VKA­-Patienten bei klar definierten Krankheitsbildern gesondert zu vergüten. 
 Krankheitsbilder mit gesonderter Selektivvertragsvergütung bei VKA-Therapien
Alle hierfür wichtigen Abrechnungsmodalitäten stehen in den beiden folgendenTabellen. 
 Krankenkassen mit gesonderter HZV-Vergütung bei VKA-Therapie
 Krankenkassen mit gesonderter Facharztvertragsvergütung bei VKA-Therapie

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