Verbände wollen Facharztverträge für eine bessere medizinische Versorgung gemeinsam vorantreiben

Berlin, 25.06.18 – MEDI GENO Deutschland und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) verfolgen künftig eine gemeinsame Strategie zur Entwicklung der selektivvertraglich organisierten fachärztlichen Versorgung im GKV-Bereich.Die Vorstände beider Ärzteverbände sprechen sich gemeinsam für eine bundesweite Stärkung der Facharztverträge nach § 140a SGB V aus und möchten diese stringent weiterentwickeln. Hierzu veröffentlichen die beiden Partner heute ein gemeinsames Forderungspapier an die Politik.„Nach unserer Überzeugung werden wir viele der aktuellen und künftigen Probleme in der ambulanten ärztlichen Versorgung nur mit einer alternativen Regelversorgung in den Griff bekommen, die den freiwilligen Abschluss von Facharztverträgen fördert“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland.Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, ergänzt: „Wir brauchen deutlich mehr Spielräume, um bundesweit neue Versorgungskonzepte mit den Krankenkassen umzusetzen. Wir fordern daher eine strukturelle Förderung für den Bereich der freien Facharztverträge.“Beide Verbände betonen bei der Veröffentlichung ihres gemeinsamen Papiers, dass der Aufbau einer alternativen Regelversorgung nicht in Konkurrenz zum Kollektivvertrag zu verstehen ist. Vielmehr bieten die Selektivverträge eine zielgerichtete Möglichkeit, lokal und treffsicher Versorgungsprobleme anzugehen und zu beheben.Hier geht’s zum gemeinsamen Forderungskatalog

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

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