Berlin (pag) – Patienten mit bestimmten seltenen Lebererkrankungen – der primär biliären Cholangitis (PBC), der primär sklerosierenden Cholangitis (PSC) und der Autoimmunhepatitis (AIH) – können künftig im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an Personal, Ausstattung und Qualitätssicherung sowie den genauen Leistungsumfang definiert.
„Der G-BA hat die ambulante spezialfachärztliche Versorgung von seltenen Leberkrankungen neu strukturiert“, erklärt Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses ASV. Für die Stoffwechselerkrankung Morbus Wilson habe das Gremium bereits im März 2018 eine eigenständige ASV-Anlage geschaffen. Die primär biliäre Cholangitis und die primär sklerosierende Cholangitis wurden nun in einer weiteren ASV-Anlage gebündelt, in die außerdem erstmals die Autoimmunhepatitis aufgenommen wurde. „Oftmals ist eine eindeutige diagnostische Abgrenzung zwischen diesen Erkrankungen und anderen Autoimmunerkrankungen nicht möglich (Overlap)“, so Klakow-Franck weiter. „Unbehandelt führen sie zu einer Leberzirrhose. Deshalb sind ein möglichst früher Beginn der Therapie und Verlaufskontrollen entscheidend. Dies wollen wir durch die neue ASV-Anlage fördern.“
Gesetzliche Grundlage der ASV ist der Paragraf 116b SGB V. Die ASV-Richtlinie regelt die generellen Anforderungen an die Leistungserbringer für die Teilnahme an der ASV sowie den Zugang der Patienten zu diesem Versorgungsbereich. In den Anlagen 1 und 2 der Richtlinie sind die spezifischen Regelungen für Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen, seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen konkretisiert. Die Anlage 3 regelt hochspezialisierte Leistungen; hierfür wurden bisher noch keine Beschlüsse gefasst. In den Anlagen werden die einbezogenen Erkrankungen anhand von ICD-Codes definiert.