Können Mitarbeiter die Annahme meiner ordentlichen Kündigung verweigern?

24. Mai 2018

Nein, denn der Zugang einer Kündigung hängt nicht von der ausdrücklichen Annahme des Mitarbeiters ab, sondern davon, dass sie „in dessen Machtbereich gelangt“ ist. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.Eine Kündigung ist eine „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“, die wirksam wird, wenn sie der gekündigten Person zugeht. Eine Zustimmung dieser Person ist jedoch nicht erforderlich. Kündigungen können persönlich übergeben, per Post oder mittels Boten zugestellt werden. Eine Kündigung ist dann zugegangen, wenn der Mitarbeiter sie in seinen Händen hält. Oder wenn der Mitarbeiter die Kündigung erhalten hat und Kenntnis von ihr nehmen konnte. An Werktagen muss das bis etwa 17 Uhr geschehen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Empfänger aufgrund konkreter Umstände mit einer Kündigung rechnen musste. Manche Mitarbeiter verweigern in einem persönlichen Gespräch mit dem Chef die Annahme der Kündigung und auch das Schreiben. In diesem Fall darf der Chef das Schreiben so auf den Tisch legen, dass der Mitarbeiter es aufnehmen kann. Denn damit ist das Schreiben in den Bereich des Mitarbeiters gelangt und zugegangen. Zur Sicherheit sollte der Chef die Kündigung noch per Bote oder Einschreiben zustellen lassen, wobei keine Verpflichtung besteht, Einschreiben entgegenzunehmen. Ein Einschreiben mit Rückschein ist außerdem erst zugegangen, wenn der Empfänger das Schreiben in den Händen hat. Der Praxisinhaber ist also gut beraten, einen Boten mit der Zustellung einer Kündigung zu beauftragen. Das kann ein anderer Mitarbeiter oder ein professioneller Kurierdienst sein.

Social Media

Folgen Sie uns auf unseren Plattformen.

Aktuelle MEDI-Times

MEDI-Newsletter

Mit dem kostenfreien MEDI-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und die neuesten Angebote. Bleiben Sie mit uns auf dem Laufenden!

Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden.*

Auf Facebook kommentieren!

Noch keine Daten vorhanden.

In Baden-Württemberg entstehen neue MEDI-MVZ

Das MEDI-MVZ-Projekt „Arztpraxen 2030“ wächst und gedeiht. In Ditzingen ist die Kalkulation abgeschlossen, der Umbau der Räumlichkeiten eingeplant und die Verträge mit den dort arbeitenden Ärzten werden zur Unterschrift vorbereitet. Das MVZ Ditzingen ist ein Gemeinschaftsprojekt der MEDIVERBUND AG mit den ze:roPRAXEN und möchte im April 2025 seine Pforten öffnen. Geschäftsführer Alexander Bieg erläutert im Gespräch mit Angelina Schütz die weiteren Schritte und wo weitere MVZ entstehen könnten.

Young MEDI: „Schimpfen kann jeder. Das bringt aber nichts!“

Young MEDI ist das Nachwuchsprogramm des MEDI Verbunds. Ziel des im Mai 2022 gegründeten Programms ist es, jungen und neu niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Baden-Württemberg eine Stimme zu geben, insbesondere innerhalb der Selbstverwaltung. Seit gut einem Jahr ist auch die Orthopädin Iris Lasser mit von der Partie. Sie möchte vor allem auch Frauen zur Niederlassung motivieren.

MEDI: GOÄ darf Ärzteschaft nicht spalten

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. mahnt, dass der von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) konsentierte Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) die Ärzteschaft nicht spalten und weiter schwächen darf. MEDI lehnt den neuen GOÄ-Entwurf weiterhin entschieden ab und fordert die BÄK auf, nötige Nachbesserungen konsequent vorzunehmen.