Berlin (pag) – Die Laborärzte protestieren mit einer gemeinsamen Resolution gegen die im April in Kraft getretene Laborreform. Die Kürzung des fachärztlichen Honorars sei willkürlich und gefährde die flächendeckende Versorgung mit Labormedizin und Mikrobiologie, heißt es.
Die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie haben eine gemeinsame Resolution zur Abwertung der fachärztlichen Grundpauschale im EBM zur Honorierung der ärztlichen Leistung verabschiedet. „Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der Laborreform zum 1. April 2018 nicht nur einschneidende Änderungen in der Honorarverteilung vorgenommen werden“, sagt Dr. Michael Müller, Vorsitzender des ALM (Akkreditierte Labore in der Medizin). Dass auch das Honorar für die vertragsärztliche Arbeit als Fachärzte um bis zu 38 Prozent gekürzt werde, sei nicht hinnehmbar, so der Labormediziner aus Berlin.
Die pauschale Kürzung des ärztlichen Honorars vom ersten Behandlungsfall an sei eine Konsequenz der kompletten Streichung des historisch gewachsenen und seit 2012 gültigen Anpassungsfaktors von 1,4458 bei der Berechnung der fachärztlichen Grundpauschale (EBM-Ziffer 12220). Faktisch bewirke die Streichung eine Abwertung des ärztlichen Honorars von 2,16 Euro auf 1,49 Euro je Behandlungsfall. „Es gibt weder einen sachlichen noch einen anderen Grund, eine einzelne und noch dazu sehr kleine Arztgruppe so massiv in ihrem ärztlichen Honorar zu beschneiden“, so Müller weiter. Die Auswirkungen seien nach Berechnungen der fachärztlichen Berufsverbände ALM, BDL (Berufsverband Deutscher Laborärzte) und BÄMI (Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie) drastisch: Um mindestens 33 Prozent würde das Honorar gekürzt. Dies führe nicht nur zu einer systematischen Schlechterstellung der Laborärzte und Mikrobiologen im Vergleich zu anderen Ärzten. Mit der zusätzlichen Anwendung der Mindestquote von 89 Prozent oder anderer Abstaffelungsregeln auf die fachärztliche Grundpauschale werde man auf nicht akzeptable Weise sogar doppelt pauschaliert – und das vom ersten Behandlungsfall an. Müller: „Das ist nicht nur eine Geringschätzung der fachärztlichen Tätigkeit im Labor, sondern ein verheerendes Signal an den laborärztlichen Nachwuchs.“