Deutscher Ärztetag: grünes Licht für Fernbehandlung

Erfurt (pag) – Erwartungsgemäß hat der 121. Deutsche Ärztetag den berufsrechtlichen Weg für die ausschließliche Fernbehandlung von Patienten geebnet. Eine entsprechende Neufassung der (Muster-)Berufsordnung wurde beschlossen. Weitere Themen: die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Anerkennung von Ärzten aus Drittstaaten.

Die Neuregelung soll einerseits die Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen ermöglichen und andererseits den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt weiterhin in den Vordergrund stellen. Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK), stellt klar, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie dürften aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärzten ersetzen. „Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den ‚Goldstandard` ärztlichen Handelns dar.“

Mehrheitlich abgelehnt hat der Ärztetag dagegen die Krankschreibung per Telefon oder Videokonferenz bei unbekannten Personen. Diskutiert wurde auch über Verordnungen für Medikamente ohne einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt – dies ist derzeit allerdings gemäß Arzneimittelgesetz nicht möglich.

Die Delegierten haben außerdem der Bundesärztekammer den Auftrag erteilt, an der Novellierung der GOÄ weiterzuarbeiten. Dies soll in enger Abstimmung mit den Landesärztekammern und unter Einbindung der Berufsverbände und Fachgesellschaften erfolgen. „Unsere Arbeiten sind die Grundlage dafür, nach mehr als 30 Jahren Untätigkeit der Politik endlich zu einer modernen und kontinuierlich auf dem Stand des medizinischen Fortschritts und der Kostenentwicklung gehaltenen ärztlichen Gebührenordnung zu kommen“, sagt Dr. Klaus Reinhardt, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer und Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses. Die Abgeordneten lehnen eine Zusammenführung von GOÄ und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) ab. Reinhardt hofft auf die Beteiligung von BÄK-Experten in der Wissenschaftlichen Kommission der Bundesregierung, die Vorschläge für moderne Vergütungssysteme erarbeiten soll.

Die Abgeordneten fordern außerdem, dass alle Ärzte mit Ausbildung aus Drittstaaten, also Ländern außerhalb der Europäischen Union, durch eine Prüfung ihren medizinischen Kenntnisstand nachweisen müssen, etwa durch das Ablegen eines Examens analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Dazu sollen die Bundesländer die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) ausbauen. „Wo Arzt drauf steht, muss auch Arzt drin sein! Das gebietet der Patientenschutz“, betont BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery. Bisher werde in den meisten Fällen lediglich die Sprachkenntnis nachgeprüft und der Approbationsantrag rein nach Aktenlage entschieden. (Foto: pag)