Festgestellte Behandlungsfehler bleiben selten

Berlin (pag) – Die Bundesärztekammer präsentiert die jährliche Behandlungsfehlerstatistik der Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern. 7.307 Fälle wurden in 2017 entschieden, aus 24,40 Prozent davon lassen sich Ansprüche wegen Behandlungsfehlern ableiten.

„Die Zahl der festgestellten Fehler liegt im Promillebereiche“, meint Dr. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern und verweist auf die hohe Zahl von fast 20 Millionen Behandlungsfällen insgesamt. Jeder Fehler sei einer zu viel. Crusius: „Zwischen heilen und schaden ist es oft nur ein schmaler Grat.“

Prof. Walter Schaffartzik sitzt der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen vor. Er wirbt ausdrücklich für das Verfahren vor den Schlichtungsstellen als Alternative zum Rechtsstreit. Ein Behandlungsfehler sei u. a. dadurch definiert, dass ein Arzt den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden medizinischen Standard nicht beachtet hat. „Wer weiß schon genau, was an dem Tag im Jahr 2003 der Standard war?“, fragt Schaffartzik. Die Verfahren sind für Patienten kostenlos, transparent und innerhalb von 16 Monaten abgeschlossen. Vor Gericht dauere es jahrelang. Die Fachgebiete, bei denen 1.783 begründete Ansprüche der Patienten aus 2017 vorliegen, werden von der Unfallchirurgie/Orthopädie angeführt (486 Fälle), gefolgt von den Hausärzten (276), Innere Medizin (191), Allgemeinchirurgie (183), Augenheilkunde (176), Frauenheilkunde (131), Radiologie (90), Dermatologie (90), HNO (72) und Urologie (62).

Die Bundesärztekammer erfasst ärztliche Behandlungsfehler seit 13 Jahren. Die Zahlen haben sich über den Zeitraum kaum geändert. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen führt eine eigene Statistik. Zusammen geht es um jährlich rund 40.000 vermutete Behandlungsfehler.

Mehr Informationen finden Sie hier:
http://www.bundesaerztekammer.de/patienten/gutachterkommissionen-schlichtungsstellen/behandlungsfehler-statistik/

Foto: Dr. Andreas Crusius (li.) und Prof. Dr. Walter Schaffartzik © pag, Fiolka