Elektronische Patientenakte: KBV fordert weitere Weichenstellungen

Berlin (pag) – Die elektronische Patientenakte (ePA) hat aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) das Potenzial, die zentrale Herausforderung der Vernetzung im Gesundheitswesen zu meistern. Dazu müssten allerdings einige Kernforderungen umgesetzt werden, teilt die Körperschaft in einem Pressegespräch mit.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel, zuständig für Telematik und Digitalisierung, erwartet sich von der ePA einen Fortschritt in der Dokumentation und der Versorgungsqualität. Dies gelänge jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehöre, dass bei technischen Fragen der Interoperabilität die gematik zentraler Akteur bleibe. „Die Inhalte und die damit verbundene Vergütung sollten aber diejenigen regeln, die die ärztliche Kompetenz haben sowie diejenigen, die die Finanzierung tragen – also die Ärzte und die Krankenkassen“, so Kriedel weiter. Die Selbstverwaltung brauche einen verbindlichen Rechtsrahmen, in dem sie agieren könne.

Der KBV-Vertreter betont außerdem, dass es nur eine ePA und keine Insel- oder Parallellösungen geben dürfe. Bei einem Wechsel der Krankenkasse müssten die Daten mitgenommen werden können. Der Patient müsse zudem „Herr der Daten“ sein, führt Kriedel aus. Das bisherige Konzept, dass die ePA nur ausgelesen werden kann, wenn der Arzt seinen Heilberufeausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte gleichzeitig in ein Kartelesegerät stecken, sei „antiquiert“. „Wir brauchen ein sinnvolles Zugriffsrecht“, so Kriedel. Der Patient müsse das Recht haben, seine Daten selbstständig einzusehen und auch zu entscheiden, welche Daten er welchen Ärzten zur Verfügung stellt. Behandler könnten sich dann allerdings nie sicher sein, ob sie alle relevanten Daten ihres Patienten kennen. Deswegen müsse dokumentiert werden, welche Informationen ein Arzt bei der Diagnosestellung aus der Akte hatte und welche nicht.

Laut Gesetz soll die ePA Ende 2018 kommen und Arztbriefe, Notfalldaten und den Medikationsplan enthalten. „Das ist auf mittlere Sicht für eine echte Patientenakte natürlich zu wenig“, sagt Kriedel. Ein elektronischer Impfpass sowie weitere medizinische und pflegerische Informationen gehörten ebenfalls dazu. (Foto: pag)