Bei Ihnen hat es noch nie gebrannt?

Da haben Sie Glück gehabt! Zur Sicherheit sollten Sie lieber damit rechnen, dass die Glückssträhne nicht ewig anhält. Vorbeugen ist also angesagt.Brände in Arztpraxen entstehen zum Beispiel durch technische Defekte, Fehler beim Umgang mit Sauerstoffflaschen oder durch fahrlässige Brandstiftung. „Brandursache Nummer 1 sind Elektrogeräte“, klärt Frank Hachemer auf. Er muss es wissen. Der Journalist ist nebenher Feuerwehrmann, Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Rheinland-Pfalz und Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands.Typische Brandursachen sind seiner Erfahrung nach einerseits technische Defekte wie überhitzte Kühlschränke und Handyakkus, andererseits kommen leider auch immer wieder Nutzungsfehler vor. So ist es brandgefährlich, Mehrfachsteckdosen durch Kaffeemaschine plus Wasserkocher & Co zu überlasten. Die Auslastung kann man übrigens selbst überprüfen: auf der Unterseite der Mehrfachsteckdose ist ihre maximale Wattauslastung vermerkt. Zur Kontrolle addiert man die Wattstärken der angeschlossenen Geräte. Weitere Schwachpunkte sind Stromkabel, die mit der Zeit brüchig geworden, abgeknickt oder gequetscht worden sind. Besondere Brandgefahren lauern im OP, was eigentlich nicht verwunderlich ist. Hier kommen Zündquellen wie Elektrokauter, Laser oder Endoskope mit leicht brennbaren Materialien und Gasen zusammen, die als Brandbeschleuniger wirken. Selbst die Möglichkeit einer fahrlässigen Brandstiftung darf man nicht ganz vernachlässigen. Schon mancher heimliche Raucher auf der Patiententoilette hat versehentlich die Papierhandtücher in Brand gesetzt.VorschriftenDas gesetzliche Regelwerk zum Brandschutz ist für Laien schwierig zu überblicken. Arbeitsstättenverordnung, DIN-Normen für den anlagentechnischen Brandschutz oder die Länderbauvorschriften der Bundesländer – die Handbücher für Brandschutz sind keine unterhaltsame Lektüre.Brandschutz ist auch Teil des Arbeitsschutzes. Als Arbeitgeber ist man verantwortlich dafür, dass die „TRGS 800 Brandschutzmaßnahmen“ erfüllt werden. Die Gefährdungssituation der Praxis muss eingestuft und die nötigen Brandschutzmaßnahmen befolgt werden. Externe Brandschutzbeauftragte können einmalig oder regelmäßig bei der praktischen Umsetzung der TRGS 800 und anderen Brandschutzfragen helfen.Mehrfachsteckdosen durch Kaffeemaschine & Co zu überlasten kann brandgefährlich werden, warnt Frank Hachemer.

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Muss ich Begleithunde in meine Praxis lassen?

Ein Hund in der Arztpraxis widerspricht zwar für viele im ersten Moment den Vorstellungen von einem sauberen und hygienischen Umfeld. Aus Sicht der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft, des Robert-Koch-Instituts und des Bundesgesundheitsministeriums spricht in aller Regel kein Hygienerisiko und auch sonst nichts gegen die Mitnahme von Assistenz- oder Begleithunden in medizinische Einrichtungen. Denn gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland dürfen Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung benachteiligt werden.

Neue Partnerschaft stärkt MEDI-MVZ

Die gesetzliche Ungerechtigkeit bei den Gründungseigenschaften von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) waren Auslöser dafür, dass MEDI Baden-Württemberg mit dem ambulanten Gesundheitsversorger ze:roPRAXEN im letzten Jahr eine Tagesklinik in Bad Säckingen gekauft hat. Damit entwickelt MEDI sein MVZ-Konzept „Arztpraxen 2030“ und die damit verbundene ambulante ärztliche Versorgung weiter.