BÄK: Regelungen zur Organspende müssen ins Rechtssystem passen

Berlin (pag) – Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, kündigt eine intensive Diskussion um das Widerspruchsverfahren zur Organspende auf dem 121. Deutschen Ärztetag an. Weitere Themen sind die Öffnung des Fernbehandlungsverbots und das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche.

„Aus medizinischer Sicht ist die Widerspruchslösung am besten“, betont Montgomery. Aber es sei ein Widerspruch im Rechtssystem, wenn über jeden kleinen Eingriff umfangreich aufgeklärt werde und Patienten schriftlich ihr Einverständnis geben müssten, aber der größte denkbare Eingriff ohne jede vorherige Zustimmung durchgeführt werden dürfe. „Hier muss man tiefer an das Rechtssystem gehen“, sagt er. „Es ist nicht damit getan, einfach die Widerspruchslösung zu fordern.“

Montgomery kündigt außerdem an, dass sich der Ärztetag mit einer Änderung der Berufsordnung bezüglich des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots befassen und es weiter öffnen werde. „Der Goldstandard ärztlichen Handelns bleibt aber das persönliche Gespräch“, betont er. Elektronische Kommunikationsmedien seien ein unterstützendes Instrument und könnten zu Beratung oder Monitoring genutzt werden. Die Ärzte müssten außerdem auf Entwicklungen im Ausland reagieren. Wenn Patienten auf deutschen Portalen ärztlichen Rat suchten, müssten sie sicher sein, dass ein dem deutschen Berufsrecht, den deutschen Zulassungs- und Haftungsregelungen unterliegender Arzt behandelt. „Wo Arzt draufsteht, muss auch Arzt drin sein“, sagt er. Die Ärzte müssten sich konstruktiv dem Wettbewerb stellen. Bund und Länder müssten allerdings die Voraussetzungen für die Telemedizin schaffen. Viele Regionen seien noch nicht an die Breitbandversorgung angeschlossen.

In Bezug auf das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche weist der BÄK-Präsident drauf hin, dass sich Wahrnehmung von Information und Werbung seit Entstehung des Paragrafen 219a StGB im Jahr 1992 erheblich verändert habe. Wichtig sei Rechtssicherheit, sowohl für Ärzte als auch für Patientinnen, sowie der Zugang zu Informationen für die Betroffenen. Die ärztliche Berufsordnung gebe bereits Regeln zu Information und Werbung vor, an die sich die Ärzte halten müssten. Um die Transparenz zu erhöhen und Ärzte vor dem Werbeverdacht zu schützen, schlägt Montgomery vor, ein zentrales Register einzurichten, in dem alle Ärzte verzeichnet sind, die Abbrüche durchführen. Dies könnte bei der Bundesärztekammer selbst oder auch zum Beispiel bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geführt werden.