Adipositas: Lebensrettende OPs im Ausland 30 Mal öfter genutzt

Norderstedt/Mannheim (pag) – Hohe Hürden der Krankenkassen bei OPs für extrem Übergewichtige in Deutschland stoßen auf Kritik. Experten wie der Mediziner Prof. Dieter Birk halten eine individuelle abgestimmte und ganzheitliche Therapie für erforderlich.

„Die Versorgungssituation adipöser Patienten in Deutschland hat sich in den letzten zehn Jahren leider nicht wesentlich verbessert“, stellt Prof. Dieter Birk, Vorsitzender des diesjährigen Adipositas Symposiums in Norderstedt, fest. Der Anteil schwer adipöser Menschen mit einem Body Mass Index von über 35 kg/m nimmt in den vergangenen Jahren überproportional zu. In Deutschland sind inzwischen rund 20 Prozent der erwachsenen Bevölkerung adipös, 1,4 Millionen haben einen BMI von über 40. Für eine optimale Versorgung solcher Patienten sei eine flächendeckende, sehr gut vernetzte und komplett finanzierte Versorgung in Deutschland zwingend notwendig, fordert Birk. Notwendig seien ganzheitliche Ansätze, von Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapien bis hin zu chirurgischen Therapien. Allerdings seien viele Programme sind regional begrenzt und keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, kritisiert der Experte.

Auch beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) in Mannheim ist die restriktive Politik der Kassen Thema. Mit Methoden wie einem Magenbypass oder einer Magenverkleinerung ließe sich heute eine Reduktion von 60 bis 80 Prozent des Übergewichts nachhaltig erreichen, erläutert dort Birk. Dennoch verweigerten viele Krankenkassen oft die lebensrettende Therapie. „Aktuell führen wir in den rund 50 zertifizierten Adipositas-Zentren gerade einmal 10.000 solcher Eingriffe pro Jahr durch“, sagt der Mediziner. „In Österreich, der Schweiz, Frankreich oder Belgien sind es – umgelegt auf die Bevölkerungszahlen – zehn- bis 30mal mehr.“ Es bestehe ein Zwang zur Einzelfallentscheidung, die Kassen gingen mit dem Thema aber äußerst restriktiv um. Birk rät den Betroffenen, sich bei einer Ablehnung gerichtlich vorzugehen. „Wer solche Bescheide vor den zuständigen Sozialgerichten bekämpft, bekommt in neun von zehn Fällen Recht – und damit die Chance auf eine lebensrettende Behandlung.“