KBV: keine Eingriffe in die Freiberuflichkeit

Berlin (pag) – Auf der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fordern die Vorstände eine Abschaffung der Budgetierung. Kritisiert wird außerdem das Vorhaben der neuen Regierung, die Mindestsprechstundenzeit auszudehnen. „Ein unzumutbarer Eingriff“, findet der KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Durch die Budgetierung würden Gelder für Behandlungen vorenthalten, so Gassen. „375 Milliarden sind die jährlichen Ausgaben im Gesundheitssystem. 28 Milliarden beträgt das aktuelle Finanzpolster der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit nur 450 Millionen pro Jahr könnten die Grundleistungen ausbudgetiert werden“, sagt er. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden sei „ein unzumutbarer Eingriff in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung von uns Freiberuflern“. In einer Resolution fordert die VV die Politik auf, die bewährten Prinzipien der Freiberuflichkeit und den notwendigen Spielraum für die Selbstverwaltung zu erhalten.

Eine klare Lösung schaffen will der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister beim Thema Bereitschaftsdienst. Die „ungezügelte Inanspruchnahme“ medizinischer Leistungen gelte es durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst abzufedern. Die Rufnummer 116117 müsse ausgebaut und mit einem einheitlichen telefonischen Ersteinschätzungssystem verbunden werden, das bereits vor jedem Arztkontakt das Anliegen des Anrufers erkennen und kanalisieren könne. Hier sei die Selbstverwaltung gefragt. Zudem sei ein weiterer Ausbau der Bereitschaftsdienstangebote und der Portalpraxen erforderlich.

KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel macht auf der VV deutlich, dass die Ärzte nicht den Schaden haben dürften, wenn die Telematikinfrastruktur (TI) nicht fristgerecht und kostenneutral in den Praxen aufgebaut werden kann. Nach wie vor gebe es nur Konnektoren einer einzigen Firma. Es sei zu befürchten, dass die Praxen auf einem Teil der Kosten für die TI-Komponenten sitzenbleiben, weil die Marktpreise über den Erstattungsbeträgen liegen. Außerdem drohten den Praxen Sanktionen durch einen Honorarabzug von einem Prozent, wenn das Versichertenstammdatenmanagement nicht ab 1. Januar 2019 über die TI durchgeführt wird. Kriedel fordert dazu sofortige Nachverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband.