KBV erarbeitet Info zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

Berlin (pag) – Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist ab 25. Mai geltendes nationales Recht. Für Ärzte und Psychotherapeuten bedeutet das vor allem, dass sie die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen müssen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Viele Vorgaben würden jedoch schon jetzt in den Praxen berücksichtigt.

Ziel der EU-DSGVO sei es, personenbezogene Daten in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schützen. Zudem gehe es um die weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechts. „Damit sind auch die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten von den schärferen Regelungen zum Datenschutz betroffen“, erläutert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Wir können die damit verbundenen zusätzlichen Belastungen leider nicht verhindern, aber wir werden die Praxen bei der Umsetzung mit konkreten Informationen unterstützen.“

Für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bedeute die neue Verordnung, dass sie nunmehr die Einhaltung des Datenschutzes in der Praxis nachweisen müssen. Dieses Datenschutzmanagement beinhalte unter anderem die Information der Patienten darüber, wie der Schutz ihrer Daten gewährleistet wird. Die wichtigsten Fakten zur Datensicherheit sollten leicht verständlich und transparent in der Praxis dokumentiert werden – beispielsweise in einem Aushang. Dazu gehörten Informationen zur Dauer der Speicherung sowie zum Zweck der Verarbeitung. Darüber hinaus müsse jede Praxis nunmehr ihre eigene Datenschutzrichtlinie formulieren. Darin regelten Praxisinhaber, wie sie und ihr Team die Vorgaben des Datenschutzes einhalten.

Die internen Verarbeitungsvorgänge von Patientendaten müssten auch auf ihre datenschutzrechtliche Konformität überprüft werden. Dazu sei eine Bestandsaufnahme erforderlich, welche Daten in der Praxis auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Wenn in einer Praxis mindestens zehn Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt seien, müsse ein Datenschutzbeauftragter benannt werden.

Die KBV erarbeite derzeit eine Praxisinformation, in der detailliert beschrieben wird, wie Ärzte und Psychotherapeuten die neuen Vorgaben umsetzen müssen. Die Veröffentlichung ist für Anfang April geplant.