Koalitionsvertrag: Was kommt auf die Ärzte zu?

Berlin (pag) – In der zweiten Verlängerung der Koalitionsgespräche ist es Union und SPD gelungen, eine Einigung zu erzielen. In den letzten Stunden der Verhandlungen verständigten sich die Parteien darauf, den Koalitionsvertrag um einige gesundheitspolitische Änderungen zu ergänzen.

„Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden“, heißt es im vorläufigen Koalitionsvertrag. Mit dem Ziel, ein modernes Vergütungssystem zu schaffen, wollen die Parteien eine wissenschaftliche Kommission einsetzen, die bis Ende 2019 dazu Vorschläge vorlegen soll. „Ob diese Vorschläge umgesetzt werden, wird danach entschieden.“

Darüber hinaus beabsichtigt die kommende GroKo das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärzte für die Versorgung von gesetzlich Versicherten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen.

Um die Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, sehen die Koalitionäre zudem neben einer besseren Vergütung für Landärzte weitere Erleichterungen vor: In ländlichen oder strukturschwachen Gebieten können die Länder in Zukunft Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten aufheben.

Auch auf die stationäre Versorgung kommen Veränderungen zu: Die Krankenhausvergütung wird auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung umgestellt. Die DRG-Berechnungen sollen um die Pflegepersonalkosten bereinigt werden.

Bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis bei den SPD-Mitgliedern ankommt, die in Kürze über den Entwurf des Koalitionsvertrags abstimmen dürfen. Zumindest bei der Ressortverteilung räumt die SPD aber schon ab: An die Sozialdemokraten gehen voraussichtlich die Ministerien für Arbeit und Soziales, Finanzen, Justiz, Umwelt, Familie sowie das Auswärtige Amt. Die CSU bekommt Inneres, Entwicklung und Verkehr. Für die CDU bleibt neben Wirtschaft, Bildung, Verteidigung, Landwirtschaft und das Bundeskanzleramt weiterhin Gesundheit bestehen. Die neue Gesundheitsministerin soll Annette Widmann-Mauz werden, die seit zwei Legislaturperioden Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium ist.