Mehr als 900 Masernfälle in 2017

Berlin (pag) – Bis zum 6. Dezember 2017 zählten die zuständigen Behörden im vergangenen Jahr 904 Masernfälle in Deutschland. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Demnach wird zudem die Anzahl der jährlichen masernassoziierten Todesfälle deutlich unterschätzt – vor allem bei Kindern.

In den vergangenen zehn Jahren registrierte das Robert-Koch-Institut (RKI) der Bundesregierung zufolge insgesamt 10.524 Neuerkrankungen. Drei Personen seien an den Folgen der Infektion gestorben, 16 Patienten erlitten eine Gehirnentzündung, die statistisch in 20 bis 30 Prozent der Fälle zu bleibenden Schäden führe. Bei 664 Betroffenen habe es sich um Kinder gehandelt, die zum Zeitpunkt der Erkrankung jünger als zwölf Monate waren.

Zwar sei keiner der Säuglinge unmittelbar zu Tode gekommen, die Statistik berücksichtige jedoch nicht jene Kinder, die an einer masernassoziierten subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) verstarben. Hierbei handelt es sich der Regierung zufolge um eine Erkrankung des Gehirns, die Jahre nach der Maserninfektion vor allem bei solchen Kindern auftritt, die zum Zeitpunkt der Erkrankung besonders jung waren. Die SSPE verlaufe immer tödlich, heißt es.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden zwischen 2007 und 2015 insgesamt 280 SSPE-Fälle diagnostiziert. „Unter Berücksichtigung weiterer Daten aus Deutschland und internationalen Studien geht das RKI von einer deutlichen Untererfassung der masernassoziierten jährlichen Todesfälle aus“, schreibt der Bund. Eine Impfpflicht lehnt er dennoch weiterhin ab und verweist auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Grundgesetz. Eine Schutzimpfung dürfe nur dann vorgenommen werden, wenn die zu impfende Person vorher in den medizinischen Eingriff eingewilligt habe. Im Infektionsschutzgesetz seien insbesondere für die Impfprävention eine Reihe von Instrumenten verankert, die dazu dienten, die Fähigkeit der Menschen zur eigenverantwortlichen Entscheidung zu stärken.

Die Antwort der Bundesregierung gibt es unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/003/1900320.pdf