Ermittlungen zu Hilfsmittelausschreibungen eingeleitet

Berlin (pag) – Einige Krankenkassen sind in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten, bei Ausschreibungen für Beatmungs- und Atemtherapiegeräte (CPAP) überwiegend auf den Preis zu achten statt auf die Qualität. Die Barmer und die DAK-Gesundheit, beide betroffene Kassen, weisen die Vorwürfe allerdings entschieden zurück.

In einem Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung heißt es seitens Frank Plate, Präsident des Bundesversicherungsamtes, dass derzeit eine aufsichtsrechtliche Prüfung durchgeführt werde, die Verträge zur Versorgung mit Beatmungs-, Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung unter die Lupe nimmt.

„In unserer Ausschreibung sind (…) alle wichtigen Qualitätsanforderungen als Vorgabe an die Leistungserbringer bereits in der Leistungsbeschreibung, also den verpflichtenden Vertragsinhalten, festgeschrieben“, erklärt hingegen der Barmer-Vorstandsvorsitzende Prof. Christoph Straub. Dass das Preis-Leistungsverhältnis bei der Barmer-Ausschreibung für Atemtherapiegeräte korrekt sei, habe auch die 1. Vergabekammer des Bundes im Dezember 2017 festgestellt, so Straub weiter.

Die gesetzliche Vorgabe, wonach die Gewichtung der Zuschlagskriterien, die nicht den Preis oder die Kosten betreffen, 50 Prozent nicht unterschreiten dürfe, gelte nur, soweit qualitative Anforderungen nicht bereits in der Leistungsbeschreibung festgelegt seien. „Weil wir in unseren Ausschreibungen den Qualitätsaspekt bereits in der Leistungsbeschreibung fixieren, werden unqualifizierte Produktangebote von vornherein ausgesiebt. Somit wirken wir nicht nur Dumpingpreisen entgegen, sondern verhindern, dass Patienten minderwertige Geräte erhalten“, sagt der Barmer-Chef.