Ärztenetze sollen MVZs gründen dürfen

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland fordert den Gesetzgeber auf, den Status der Ärztenetze im SGB V aufzuwerten: Ärztenetze sollen einen Gründerstatus zum Aufbau medizinischer Versorgungszentren (MVZs) bekommen.

„Dadurch könnten unsere Netze eigenverantwortlich an der Versorgung teilnehmen und neue ambulante Kooperationen und Konzepte aufbauen und die Praxissitze blieben in der Hand der Niedergelassenen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende von MEDI GENO Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner. Dazu wäre eine Änderung im § 95 Abs. 1a SGB V notwendig, damit auch Praxis- oder Ärztenetze Gründereigenschaften für MVZs erhielten.

Einige Netze fordern derzeit von der Politik den Leistungserbringerstatus, obwohl, realistisch gesehen, nur ein Teil von ihnen in der Lage wäre, die damit verbundene Verantwortung zu tragen. Insbesondere das Problem der Haftung bei Fragen der Honorarverteilung, Richtgrößenprüfung oder sachlich rechnerischen Berichtigungen würden von der KV auf die Netze übergehen. „Aber auch die Fragen zur Bedarfsplanung würden schwieriger werden. Würde diese Verantwortung auf die Netze übergehen, würde das viele überfordern“, gibt Baumgärtner zu bedenken.

„Die Praxisnetze wollen gemeinschaftlich mehr Verantwortung in der Versorgung übernehmen. Insofern wäre der Gründerstatus der erste Schritt in die richtige Richtung“, so Dr. Svante Gehring, stellvertretender Vorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Dann könnten die Netze eigene Einrichtungen gründen, die Versorgung übernehmen und die Praxissitze in der Region erhalten.

Deshalb schlägt der MEDI GENO-Vorstand folgenden Text für eine Gesetzesänderung im § 95 Abs. 1a SGB V vor: „Zugelassene Ärzte, die bereits in Form eines Praxisnetzes gem. § 87b Abs. 2 Satz 3 zusammengeschlossen sind, können auch als Praxisnetz medizinische Versorgungszentren gründen, sofern dies in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der gewählten Rechtsform vorgesehen ist.“