Neuer Psychotherapievertrag im Südwesten: Über 300 Ärzte und Psychotherapeuten stehen in den Startlöchern

Seit dem 1. April gilt in Baden-Württemberg die “besondere psychotherapeutische Versorgung”, die zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und dem Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg vereinbart wurde. “Wir freuen uns, dass wir damit offensichtlich ein attraktives Angebot unterbreiten konnten.

Denn 330 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten möchten bislang auf dieser Basis TK-versicherte Patienten versorgen”, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg.

Nach Einschätzung von Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, liegen die Vorteile für die teilnehmenden Ärzte und Therapeuten auf der Hand: “Eine höhere Vergütung als in der Regelversorgung, mehr Therapiefreiheit durch ein erweitertes Spektrum von Therapieverfahren und der Wegfall bürokratischer Antrags- und Genehmigungsverfahren sind überzeugende Argumente”. Einen weiteren Pluspunkt sieht Baumgärtner darin, dass gerade auch die Leistungen in der Kurzzeittherapie für die Psychotherapeuten und -therapeutinnen besser bezahlt werden als im Kollektivvertrag.

Auch aus der Perspektive der Patientinnen und Patienten ist eine psychotherapeutische Versorgung im Rahmen der Vereinbarung mit deutlichen Vorteilen verbunden. Durch die große Zahl teilnehmender Ärzte und Therapeuten, die gut auf ganz Baden-Württemberg verteilt sind, sind keine langen Anfahrtswege notwendig. “Wir sind froh, unseren Patienten ein breites Spektrum an Therapieverfahren unter modernen Servicestandards bieten zu können. Das ist für uns ein großer Schritt nach vorn in der psychotherapeutischen Versorgung unserer Versicherten”, betonte Vogt.

“Klare Fristen reduzieren die Wartezeiten auf eine Behandlung. Der Erstkontakt soll, wenn möglich, innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung stattfinden, in dringenden Fällen sogar innerhalb von drei Tagen”, so der Leiter der TK-Landesvertretung. Um dies zu ermöglichen, müssen die Ärzte und Psychotherapeuten von Montag bis Freitag mindestens 20 Stunden erreichbar sein und auch Abendtermine für berufstätige Patienten anbieten.

Teilnahmeberechtigt sind neben psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche auch Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie, psychotherapeutische Medizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Außerdem können sich Vertragsärzte bewerben, die gemäß den Bedarfsplanungsrichtlinien ausschließlich psychotherapeutisch tätig sind.

Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg (links), und Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg, gehen neue Wege bei der Psychotherapie. (Foto: TK)