Infoschreiben vom 08.09.2016

Stellungnahme zum Gutachten 08.09.2016

Das als „Gutachten“ deklarierte Papier stellt für MEDI Baden-Württemberg und AOK Baden-Württemberg eine simple Aneinanderreihung unbelegter Behauptungen dar. Das Papier listet spekulative Meinungen auf, die leicht zu widerlegen sind. Es wird auf durchschaubare Art und Weise versucht, mit Nadelstichen gegen wirkungsvolle und erfolgreiche Verträge zu polemisieren. Richtig ist, dass die Selektivverträge in Baden-Württemberg seit fast zehn Jahren praxiserprobt sind, wissenschaftlich evalu-iert und nach geltendem Recht und Gesetz laufen, was selbstverständlich auch für den neuen Urologie-Vertrag gilt.