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Abrechnungsschulung Kardiologie
Kardiologievertrag nach § 73c / § 140a SGB V AOK BW / BOSCH BKK / BKK VAG
Durch Ihre Vertragsteilnahme profitieren Sie bereits von den vielen Vorteilen des § 73c / §140a Kardiologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW. Für eine optimale Vertragsumsetzung möchten wir Ihre Kenntnisse auffrischen und laden Sie und Ihr Praxisteam zu einer Abrechnungsschulung ein. Bei unserer Schulung möchten wir auf die wichtigsten Abrechnungsregeln im Allgemeinen, aktuelle Vertragsänderungen (z. B. neue Abrechnungsziffern) und auf häufige Fragen eingehen.