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Hier finden Sie alle Pressemitteilungen des MEDIVERBUND zu politischen, standespolitischen und rechtlichen Themen, zu Fach- und Hausarztverträgen, zur elektronischen Arztvernetzung und zu weiteren aktuellen MEDI-Themen.

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Victoria Toll
E-Mail: victoria.toll@medi-verbund.de
Tel.: (0711) 80 60 79-218
www.medi-verbund.de

 

Baumgärtner: Schutzmaßnahmen und ärztlich indizierte Tests können zweite Coronawelle verhindern

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland warnt die Bevölkerung und Teile der Ärzteschaft davor, die Corona-Schutzmaßnahmen zu verharmlosen und bevorstehende steigende Infektionszahlen auf die leichte Schulter zu nehmen. „Die Maßnahmen in Deutschland waren und sind richtig“, betont Vorstandschef Dr. Werner Baumgärtner. „Eine zweite Welle kann nur verhindert werden, wenn alle gemeinsam die notwendigen Maßnahmen durchhalten und flexibel auf regionale Entwicklungen reagieren.“

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Ambulante MRT ist neue Leistung im Kardiologievertrag

Der Facharztvertrag Kardiologie der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK wurde um eine qualitativ hochwertige Diagnoseleistung ergänzt: Die Vertragspartner, zu denen auf Arztseite MEDI Baden-Württemberg, der BNK und der BNFI zählen, nehmen seit 1. Juli die Magnetresonanztomographie (MRT) des Herzens in den Vertrag auf. Niedergelassene Kardiologen, die die vereinbarten Qualifikationsanforderungen erfüllen, können diese jetzt erstmals in einer fachübergreifenden Kooperation mit Radiologen als ambulante Leistung durchführen und abrechnen.

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Ein Jahr verbesserte psychotherapeutische Behandlung in Baden-Württemberg

Seit einem Jahr bieten die BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) Baden-Württemberg und MEDI Baden-Württemberg den Versicherten der Betriebskrankenkassen an, die Vorteile des Psychotherapievertrags zu nutzen. Versicherte mit psychischen Erkrankungen erhalten dadurch einen zeitnahen Therapiebeginn sowie eine optimierte psychotherapeutische Behandlung.

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Darmkrebsfrüherkennung: Versicherte nutzen Test dreimal häufiger bei erleichtertem Zugang

Gesetzlich krankenversicherte Männer und Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren Anspruch auf einen kostenlosen immunologischen Stuhltest zur Darmkrebsfrüherkennung. Bislang nutzen nur Wenige dieses Angebot. Jetzt zeigt eine Studie, die Wissenschaftler vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg, dem Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg durchgeführt haben: Die Versicherten nehmen das Angebot dreimal so oft an, wenn sie den Test per Post erhalten und zurückschicken können.

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Verträge der Südwest-AOK wachsen weiter

Im Haus- und Facharztprogramm der AOK Baden-Württemberg steigen die Teilnehmerzahlen und Arzthonorare auch 2019 auf hohem Niveau weiter an. Das Gesamthonorar der Behandler in den Verträgen liegt mit 636 Millionen Euro gut 7 Prozent über dem Vorjahreswert. Davon entfallen 492 Millionen Euro (plus 6 Prozent) auf den HZV-Vertrag mit knapp 1,7 Millionen Versicherten (plus 4 Prozent).

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G-BA-Beschluss zur telefonischen AU gefährdet Praxisteams

Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) müssen Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen wegen einer Krankschreibung ab heute wieder in die Arztpraxis kommen. „Diese Beschlussfassung des G-BA gegen die Stimmen der Ärzteschaft ist ein Angriff auf die Gesundheit der Ärztinnen, Ärzte und MFA und in der jetzigen Situation fast kriminell“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, und fordert den G-BA auf, diesen Beschluss umgehend zurückzunehmen.

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Baumgärtner fordert bessere Daten, Transparenz und Maskenpflicht für weitere Exit-Strategie

Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, stimmt der aktuellen Exit-Strategie der Bundesregierung zu, fordert aber für die weiteren Schritte mehr Daten, Zahlen und Transparenz, wie beispielsweise bundes- und landesweite Stichproben. „Die bisherigen Daten reichen nicht aus, um eine weitere Öffnung des öffentlichen Lebens verantwortungsvoll umzusetzen“, warnt er.

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Ärzte und AOK sehen zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten in Gefahr

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und der AOK Bundesverband warnen davor, dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gefährdet sind. Mit dem „Gesetz für einen fairen GKV-Kassenwettbewerb“ (GKV-FKG) sollen Verträge zwischen Ärzten und Kassen, in denen bestimmte Krankheits-Diagnosen als Voraussetzung für Vergütungen genannt werden, künftig generell für unzulässig erklärt werden.

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Elektronische Arztvernetzung: 90 Prozent der PVS-Anbieter sind dabei

Anlässlich der ersten Hausmesse zur Elektronischen Arztvernetzung (eAV) in Ludwigsburg zeigen sich die Vertragspartner der AOK-Haus- und Facharztverträge in Baden-Württemberg zufrieden mit der Entwicklung. Fünf Monate nach dem Start nehmen rund 400 Haus- und Fachärzte an der eAV teil, obwohl bis dato erst 20 Prozent der Vertragssoftwarehersteller die Umsetzung der eAV anbietet. Durch den Einstieg der beiden Marktführer im Bereich Praxisverwaltungssoftware (PVS) sowie weiterer Hersteller wird die Softwareverfügbarkeit ab dem 2. Quartal 2020 bei rund 90 Prozent liegen.

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Baumgärtner zur Streikrecht-Klage: „Wir werden nicht aufgeben“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Entscheidung zum Streikrecht für Vertragsärzte abgelehnt hat, besteht nun die Möglichkeit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. „Wir prüfen das derzeit und treffen dann eine Entscheidung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg.

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MEDI GENO-Vorstand kritisiert DVG als „Deckmantel für zentrale Sammlung von Gesundheitsdaten“

Der Vorstand von MEDI GENO Deutschland ist über die Annahme des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) im Bundestag entsetzt. Er sieht im Gesetz die Gefahr, dass die Digitalisierung als Deckmantel benutzt wird, um das Selbstbestimmungsrecht von Niedergelassenen und Patientinnen und Patienten auszuhebeln und eine zentrale Sammlungen von Gesundheitsdaten zu rechtfertigen. „Minister Spahn will Patientendaten trotz aller Sicherheitslücken zentral speichern und verarbeiten“, kritisiert Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland. Auch werden die Praxen in Deutschland per Gesetz verschärft zwangsdigitalisiert.

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DAK-Gesundheit und MEDI Baden-Württemberg sagen dem Diabetes den Kampf an

Die DAK-Gesundheit und der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg verbessern die Versorgung von tausenden Diabetikern in Baden-Württemberg. Dafür hat die Krankenkasse heute mit MEDI einen neuen Facharztvertrag nach § 140a SGB V geschlossen. Damit reagieren die Vertragspartner auf den alarmierenden Anstieg von Diabetes-Neuerkrankungen und Folgeerkrankungen wie Amputationen. Kooperationspartner sind niedergelassene Diabetologen im Südwesten. Ärztinnen und Ärzte können sich ab sofort einschreiben. Ab dem 1. Januar 2020 können Patienten über den Vertrag behandelt werden.

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Evaluation belegt: Deutlich weniger Todesfälle im AOK-Kardiologievertrag

Eine vom GBA-Innovationsfonds geförderte Evaluation zeigt in ihren aktuell vorliegenden Ergebnissen bereits für einen Zeitraum von zwei Jahren eine signifikant höhere Überlebensrate bei Versicherten mit chronischer Herzinsuffizienz (HI) und koronarer Herzkrankheit (KHK). Die Hochrechnung weist 267 vermiedene Todesfälle bei den selektivvertraglich Versicherten mit HI und 343 bei Versicherten mit KHK aus.

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„Stuttgarter Deklaration“ zum Impfschutz bei Immunsupprimierten

In der „Stuttgarter Deklaration“ stellen heute niedergelassene und Krankenhausärzte vor, wie sie den Impfschutz von Patienten mit Immunsuppression und Immundefizienz verbessern werden. An der Deklaration haben 25 Mediziner unterschiedlicher Fachrichtungen mitgewirkt. Das Institut für fachübergreifende Fortbildung und Versorgungsforschung der MEDI Verbünde (IFFM) und MEDI Baden-Württemberg haben das Projekt koordiniert, nachdem das Bundesgesundheitsblatt auf den alarmierend schlechten Impfschutz immunsupprimierter Patientinnen und Patienten hingewiesen hat.

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Baumgärtner rät zur schriftlichen Bestätigung der Haftungsbefreiung durch die gematik

Nachdem KBV und gematik zur Sicherheit des TI-Konnektors und zur Haftung der Ärzte und Psychotherapeuten Stellung bezogen haben, wendet sich Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI GENO Deutschland, in einem bundesweiten Schreiben an die Praxen: „Wir begrüßen es außerordentlich, dass sich die KBV endlich darum bemüht, ihre Mitglieder konkret zu unterstützen. Das ist erst auf massiven Druck unsererseits erfolgt.“ Trotzdem bleiben Probleme, wie die fehlende Datenschutz-Folgenabschätzung und offene Fragen zur Sicherheit des Konnektors, nach wie vor bestehen, so der MEDI GENO-Chef.

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Diabetischer Fuß: Zahl der Fuß- und Beinamputationen zu hoch

Besondere Versorgung soll Diabeteskomplikationen verringern – Ein typisches Beispiel für die Folgen diabetesbedingter Nervenschäden und Durchblutungsstörungen ist der diabetische Fuß, der zu den häufigsten Komplikationen bei Diabetikern zählt. Dabei sind die Nerven in den Extremitäten so stark geschädigt, dass Schmerzen am Fuß kaum noch wahrgenommen werden. Aus einer Druckstelle oder kleinen Verletzung entsteht dann schnell eine Wunde, die nur schwer heilt, denn die schlechte Durchblutung der Beine und Füße stört und verlangsamt die Wundheilung. Durch die Nervenschäden kann sich zudem die Fußmuskulatur zurückbilden und den Fuß verformen. Im Extremfall können diese Entwicklungen zur Amputation von Teilen des Fußes oder sogar Unter- bzw. Oberschenkelamputationen führen. In Deutschland wird laut Wissenschaftlichem Institut der AOK (WIdO) rund 20.000 Menschen pro Jahr ein Teil des Beines oberhalb des Sprunggelenks amputiert. Um diesen drastischen Folgeerscheinungen nach Möglichkeit vorzubeugen, ist nun in den seit 2017 existierenden AOK-Diabetologievertrag das Modul „Diabetisches Fußsyndrom“ aufgenommen worden. Die besondere Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten beginnt am 01. Juli 2019.

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Versorgungsverträge im Südwesten wachsen nach wie vor deutlich

Partner fordern mehr Versorgungs- statt plumpen Preiswettbewerb –Auch im elften Jahr steigen die Zahlen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Arzthonorare im Haus- und FacharztProgramm der AOK Baden-Württemberg auf hohem Niveau weiter. Das Gesamthonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Verträgen liegt 2018 mit knapp 600 Millionen Euro nochmals fast zehn Prozent über den Werten des Vorjahres. Davon entfallen rund 464 Millionen Euro (plus 9,2 Prozent) auf den AOK-HZV-Vertrag mit fast 1,6 Millionen Versicherten (plus 5,6 Prozent) und 128 Millionen Euro (plus 11,5 Prozent) auf die gemeinsamen Facharztverträge von AOK und Bosch BKK. Hier stieg die Zahl der teilnehmenden Versicherten um knapp 70 Tsd. (plus 11,6 Prozent) auf 655 Tsd. Inzwischen nehmen ca 5.000 Haus- und Kinderärzte sowie ca 2.500 Fachärzte und Psychotherapeuten an der Alternativen Regelversorgung in Baden-Württemberg teil. Die Verträge sorgen nachweislich für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit, für bessere Arbeitsbedingungen der teilnehmenden Praxen und für viele spürbare Vorteile für die eingeschriebenen Versicherten. Das sei gelungen, weil die Versorgung passgenau auf die regionale Versorgungslage abgestimmt ist, so die Vertragspartner. Sie sehen massive Gefahren im Entwurf eines sogenannten Faire-Kassenwahl-Gesetzes aus dem Hause von Bundesgesundheitsminister Spahn, denn es ziele eindeutig auf mehr plumpen Preis- statt patientenorientierten Versorgungswettbewerb und noch mehr Aufbau von Zentralismus. Die Vertragspartner fordern angesichts der Erfolge der Selektivverträge genau das Gegenteil: Ausbau statt Abbau regionaler Versorgungsstrukturen und Vorfahrt für mehr Versorgungswettbewerb.

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