Infoschreiben vom 06.04.2023

Betreff: Einladung zur Informationsveranstaltung und Vertragsschulung gemäß § 73c SGB V

seit über zehn Jahren profitieren die Teilnehmer von den Vorteilen des § 73c / §140a Kardiologievertrags von AOK BW, Bosch BKK und BKK VAG BW.

Der Vertrag bietet teilnehmenden Praxen deutliche Mehrwerte im Vergleich zur Regelversorgung:

  • feste Vergütungen ohne Abstaffelung oder Budgetierung
  • mehr Zeit, insbesondere für Patienten mit chronischen Krankheitsbildern (z. B. durch Vergütung zusätzlicher Arzt-Patienten-Kontakte)
  • keine Fallzahl- oder Mengenbegrenzung

sind nur einige von vielen Vorteilen.

Wir laden deshalb alle interessierten Fachärztinnen und Fachärzte sowie Medizinischen Fachangestellten zu einer Informationsveranstaltung und Vertragsschulung des Kardiologievertrags am

Mittwoch, 24.05.2023 ,15:00 – ca. 17:00 Uhr ein.